Von einer hier in der Handballecke völlig unbekannten Person, wurde mal folgende Definition aufgestellt:
Schiedsrichter nimmt (objektiven) Sachverhalt (subjektiv) falsch wahr, trifft dann aber darauf besierend gemäß Regelwerk die richtige Entscheidung
--> Tatsachenenfeststellung --> Entscheidung unanfechtbar!
Schiedsrichter nimmt (objektiven) Sachverhalt (subjektiv) richtig wahr, trifft dann aber darauf besierend gemäß Regelwerk die falsche Entscheidung
--> Regelverstoß --> Entscheidung anfechtbar, wenn spielentscheidend!