Verfahrensverstoß gegen die Durchführungsverordnung?
Wenn dem so wäre, dass kein Spiel nach dem letzten Spieltag stattfinden darf, dann wäre ja faktisch ein Einspruch gegen Spielwertungen ab Spieltag ca. 26 nicht mehr möglich. (Oder die Fristen würden stark verkürzt, dann wäre es vielleicht Spieltag 30.)
Kann ja auch nicht sein.
Wäre ja interessant, ob es ein explizites Verbot in den DFB gibt oder es ein konstruiertes Verbot ist, d.h. abgeleitet aus verschiedenen Bestimmungen.