Beiträge von T.N.T.

    Ist Hitzfeld nicht eher ein Stardompteur? Sowas hat die deutsche Fußball-Nationalmannschaft doch gar nicht. :D
    Und für die Nachwuchsförderung ist er bei seinen Vereinstrainerstationen auch nicht gerade so berühmt gewesen. :(

    Ebenfalls einen wunderschönen guten Morgen,


    Zickenbändiger: So einfach, wie Du es geschrieben hast bzw. interpretieren willst, ist die Sache dann auch nicht. Mit dem "Lenken" des Balles ist eine bewußt und absichtlich herbeigeführte Richtungsänderung des Balles gemeint, genau der Fakt, über den oben schon diskutiert wurde.
    Stell Dir nur mal vor: Du wirfst einen Spieler an, der Ball fällt von ihm auf den Boden, er bekommt ihn irgendwie zu fassen und darf dann nicht mehr prellen ???


    Gruß


    Michael

    Noch ne Ergänzung,


    ich habe doch nicht gründlich genug recherchiert: In der sächsischen Spielordnung steht sehr wohl was vom "Mannschaftsverantwortlichen", allerdings ist in der hiesigen Schiedsrichterordnung nur die Rede von einem "Vereinsvertreter".

    Danke für die schnelle Antwort, den Bezug zur Spielordnung hatte ich wohl überlesen.
    Das geht die Schiedsrichter dann allerdings nur bedingt etwas an. Ich erwarte auch nicht, dass jemandem ein Strick draus gedreht wird.
    Allerdings müssten die Verantwortlichen der Landesverbände dann doch mehr darauf achten bzw. auch darauf hingewiesen werden, dass ihre Spielordnungen bzw. die Passagen, die der DHB-Spielordnung widersprechen, ungültig sind.
    Ich hätte aber noch ne Frage zu dem Thema: Ich hatte irgendwie noch im Hinterkopf, dass ein Mitwirkender - wäre in dem Falle dann der MVA - , der disqualifiziert wurde, das Protokoll dann nicht unterschreiben darf.
    Bin ich da ner Fehlinformation aufgesessen, oder wer ist dann für die Unterschrift zuständig?


    Gruß


    Michael Zadlo

    Hallo,


    also ich habe gerade mal die Spielordnung meines Landesverbandes (Sachsen) studiert, und dort steht eindeutig, dass ein "Vereinsvertreter" das Spielprotokoll zu unterzeichnen hat. Das kann also schlimmstenfalls sogar der Hallenwart sein, der zufälligerweise nen Mitgliedsausweis hat.
    Theoretisch müsste man sich nach dem Passus ja auch noch vom Unterzeichnenden eine Mitgliedsbescheinigung beim jeweiligen Verein vorlegen lassen.


    Ich halte es außerdem für etwas naiv anzunehmen, dass die Landesverbände hier einfach nur mal so was anderes hinschreiben, was eh keine Gültigkeit hat.
    Wo stehts denn beim DHB, dass der MV unterschreiben muss, und wo ist dort verzeichnet, dass diese Regelung nicht in jedem Mitgliedsverband geändert werden kann?


    Gruß


    Michael Zadlo

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