Ich habe zunächst auf die Besonderheit/en von Dopingverfahren hingewiesen: Beweislastumkehr ... ließe sich mit Grundbegriffen wie Strict Liability, Anscheinsbeweis u.a. erweitern.
Es ist an Portner, seine Unschuld zu beweisen. Die reflexhaft vorgebrachte Unschuldsvermutung, die wir aus dem Strafrecht kennen, hilft hier nicht weiter.
Sollte das eine ernstgemeinte Frage gewesen sein: Portner kann/sollte die Öffnung der B-Probe beantragen. Das wiederum bräuchte er dann nicht, wenn eine TUE (medizinische Ausnahmegenehmigung) vorläge. Letzteres wäre die einfachste und schnellste Möglichkeit einer Klärung. Wobei ich mir ad hoc nicht sicher bin, ob die TUE nicht schon im bisherigen Prozess abgefragt/geprüft worden wäre, etwa weil so eine TUE (oder mehrere) in den Unterlagen verzeichnet wären und sich deshalb gar nicht erst diese Situation ergeben hätte.
die TUE sollten der NADA bekannt sein, von daher wäre es kein meldenswerter Verstoß und die Sache wäre gar nicht in der Öffentlichkeit.
Hier hilft nur maximale Aufklärung.
der Einsatz von Meth ist gerade bei Sportlern, bei denen es auf Aufmerksamkeit und Reaktionsschnelligkeit ankommt, einschlägig.
Das wirft viele Fragen auf und in der Haut der Verantwortlichen beim DHB möchte ich jetzt nicht stecken.
Da ich nicht davon ausgehe, dass das in MD typisch ist, will sagen, ein Einzelfall, tuen mir die Mannschaftskameraden leid, deren Erfolge jetzt natürlich von Interessierten auch anders betrachtet werden könnten.
dgena hat zudem Recht, dass die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht (auch als Schutz gegen einen möglicherweiase übergriffigen Staat) greift. Im NADA-Verfahren gelten andere Spielregeln, zu denen sich die Verbände (als Vertreter der Vereine) selbst verpflichtet haben.