Freundschaft!
Okay, wenn Du meinst, persönlich werden zu müssen - hast Du mal einen Blick in § 1 EStG gewagt. Dort steht, für wen das EStG Gültigkeit hat. Ich gebe mal einen Tipp: natürliche Personen. Die Handball Magdeburg GmbH ist keine natürliche Person.
Generell können auch juristische Personen im Ausland quellensteuerpflichtig werden. Auf Kapitalerträge. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Siegprämie ist kein Kapitalertrag.
Mag schon sein, dass da eine Steuerpflicht entsteht. Mir ist aber unklar, worauf die basieren könnte. Da kannst Du sicher weiterhelfen?
Hallo Alf: Ich wurde nicht persönlich. Ich habe nur auf die Analogie zu § 50a EStG verwiesen. Dieser gilt nämlich auch bei Kapitalgesellschaften, wie du unberechtigterweise anzweifelst. Das zeigt mir deine Erwiderung recht deutlich, und du dich damit noch nicht beschäftigen musstest bzw. dich nicht mit auskennst, was ich ja einfach nur gefragt habe? Und bei der Analogie ging es eigentlich um das Besteuerungsrecht von Saudi-Arabien, wo es analoge Regelungen zu § 50a EStG geben kann (die ich auch nicht kenne)
Ich zitiere daher mal § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG: "Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes." Das KStG, welches für die Handball Magdeburg GmbH als juristische Person gilt, verweist explizit an mehreren Stellen auf das EStG. Ansonsten guck dir mal die Anlage A zur KSt-Erklärung an. Dort gibt es in Zeile 10 die Angabe: Ausländische Personensteuern i.S.d. § 10 Nr. 2 KStG. Das zeigt sehr deutlich, dass es auch für juristische Personen Steuern im Ausland gibt.
Frag mal große Wirtschaftsunternehmen (Banken, Versicherungen, unsere Autobauer etc.), die haben extra Steuerabteilungen für solche Fragen. Und auch Lizenzzahlungen (Microsoft, Google und Co.) unterliegen je nach Konstellation in Deutschland der Besteuerung beim Lizenznehmer.
Zurück zum SCM. Der Besteuerung unterliegt der Jahresüberschuss der GmbH nach § 8 KStG i. V. m §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG. Grundlage dafür ist dabei der Jahresabschluss, der nach §§ 264 ff. HGB vom Kaufmann aufgestellt wird.
Und auch für Kapitalgesellschaften gilt analog zu natürlichen Personen das Welteinkommensprinzip. Es sind übrigens gewerbliche Einkünfte, da eine GmbH ein Kaufmann kraft Rechtsform ist. Ich verweise mal auf § 8 Abs. 2 KStG "Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln." Das schließt die Einnahmen aus dem SuperGlobe abzgl. deren Ausgaben (erst dann sind es Einkünfte - Einnahmen minus Ausgaben) mit ein.
Und dann fallen 15% Körtperschaftsteuer, 0,825% Solidaritäszuschlag und 15,75% Gewerbesteuer an, solange die Simone B den Hebesatz von MD bei 450% lässt. Sind in Summe 31,575% als persönlicher Steuersatz der GmbH
Ich kann dich aber schon mal etwas beruhigen. Eine Quellensteuer scheint nicht anzufallen, da es nur ein DBA für den Luftverkehr mit Saudi-Arabien gibt (zumindest auf den ersten Blick) und die anscheinend auf ihr Besteuerungsrecht verzichten (haben ja genug Einnahmen durch Öl). Daher liegt das Besteuerungsrecht bei Deutschland (s. o.). Somit kommt es nur zur Besteuerung in Deutschland.
Und wenn es im § 5 KStG keine Befreiung für die Zahlungen gibt, ist es nun mal zu versteuern.
In Sachen Steuern hat der GF für alles außer Sport ja passende Leute im Präsidium und daneben noch einen Steuerberater, wenn ich da richtig informiert bin. DIe werden das schon richtig machen. Ggfs. gibt es dafür auch Sonderregelungen (ich sage mal Sponsoring Erlass vom BMF extra für die WM 2006 in Deutschland), die ich aber auch nicht kenne. Ergo gehe ich mangels anderem Wissen von einem Besteuerungsrecht von Deutschland und somit auch von der Durchführung einer Besteuerung aus.
Ansonsten der Rest gerne als BM, da ich denke, dass es den Rest nicht interessiert (s. Obos Einwand).
BTW: Du kannst ja auch mal die Handball Magdeburg GmbH zu ihrer Gewinn- und Verlustrechnung befragen. DIe veröffentlichen sie nämlich nicht im Bundesanzeiger, sondern nur die Bilanz. Dann könntest du Zahlen zu Etat, Gewinn, Steuern etc. pp ablesen. Und auch nachvollziehen, wo die Einnahmen aus Saudi-Arabien gebucht sind und wie sie besteuert wurden.
Alix: Bei 30% Steuersatz bleiben von 400 TUSD immer noch 280 T USD über. Ist ja nicht so, dass die Steuern höher sind als die Einnahmen.
Man scheint zumindest die verdienten Gelder aktuell gut anzulegen. Insbesondere die Personalie Oscar gefällt mir nach dem 1. Spiel. Und das obwohl KM ja die zweitschwerste zu integrierende Position im Handball ist (mal den guten alten Frank Carstens benutzen).