Der DHB hat indirekt in der Neufassung der Rechtsordnung reagiert, die ab dem 1. Juli gelten wird. Selbstverständlich auch in den Landesverbänden und unteren Ebenen.
Dann wird es der Spielleitenden Stelle oder dem Gericht ermöglicht, bei simplen Zählfehlern wie in Hagen das Ergebnis einfach zu korrigieren.
Die Sichtung des Videos zu Beweiszwecken ist längst vom Bundesgericht erlaubt worden, wenn es um die Feststellung von Zählfehlern geht.
Bislang ist in solchen Fällen als einzige Rechtsfolge nur ein Wiederholungsspiel vorgesehen.
Ab Juli wird dann einfach (im Idealfall von Amts wegen) korrigiert, dann spielt es auch keine Rolle, ob das Spiel eng war oder nicht.