Du differenzierst nicht genug zwischen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Regel mit dem Punktabzug steht in der Spieleordnung und muss deshalb für alle gleich gelten. Die Regel an sich kann aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie das auch tut. Denn das nicht unterschriebene Formular soll die Gerichtsbarkeit bei Dopingverstößen regeln. Wenn das Formular nicht unterschrieben wurde gibt es Punktabzug. Wenn der gleiche Spieler aber nachweislich gedopt und sich der Sportgerichtsbarkeit unterworfen hätte, gäbe es keinen Punktabzug. Ein nicht unterschriebenes Formular, das letztendlich Doping verhindern soll, wird härter bestraft als das tatsächliche Doping. Ich glaube nicht, dass man Bundesverfassungsrichter sein muss, um die Unverhältnismäßigkeit der Spieleordnung an dieser Stelle zu erkennen.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ein Punktabzug würde zum einen nicht dem Sinn der Regel entsprechen, da sie Doping verhindern soll, und dem Spieler wurde nicht nachgewiesen, gedopt gewesen zu sein. Und zum anderen hatte diese Formalie keinen Einfluss auf den Spielausgang. Dazu kommt, dass auch den Zeitnehmern hätte auffallen müssen, dass ein Spieler nicht spielberechtigt war, denn er hätte gar nicht auf den Spielberichtsbogen eingetragen werden dürfen. Achja, und außerdem ist die Regel neu und man könnte argumentieren, dass es eine gewisse Übergangszeit geben könnte. Das Formular hat man vorher schließlich auch nicht gebraucht und man könnte es rückwirkend unterschreiben lassen, da es sich ja wirklich nur um eine Formalie handelt. "Regeln sind für alle da" Ja, aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein, Menschlichkeit auch. Oder würdet ihr alle den Mann einer hochschwangeren Frau festhalten, wenn dieser auf dem Weg zum Krankenhaus 10km/h zu schnell gefahren ist? Der Vergleich hinkt, das ist mir bewusst, aber ich finde, man sollte nicht den Ausgang eines Spiels ändern, nur weil ein Formular fehlte, dass 1. keine Bedeutung für den Spielausgang hatte und 2. jederzeit unterschrieben werden könnte.