Die Vereine werden aus eigenem Interesse schon das notwendige Fingerspitzengefühl entwickeln. Hier ging es um ein Mitglied einer als gewaltbereit bekannten Gruppierung, nicht um einen Busmitfahrer, der zufällig irgendwo reingeraten ist.
Wer Mitglied von im Gewaltbereich auffällig gewordenen Gruppen ist, muss mit einem Hausverbot rechnen. Der Mitgliedschaft ist freiwillig, es ist möglich, sich zu distanzieren.
Wenn man das Interesse der normalen Zuschauer auf einen gewaltfreien Sportnachmittag gegen das von (hypothetisch) zu "Unrecht" ausgeschlossenen Einzelnen abwägt, kommt man zwangsläufig zu dem Urteil des BGH.