Das gilt übrigens bzgl. der 2. Liga grundsätzlich auch für EU-Ausländer, die aus Ländern stammen, die erst kurz dabei sind (LIT, UNG, TCH, POL etc.). Nach meiner Einschätzung grob EU-rechtswidrig, was der Gesetzgeber da veranstaltet.
Beiträge von Lothar Frohwein
-
-
Bei der WM hat Deutschland über seine Verhältnisse, bei Olympia leider (trotz der Verletzungen) unter seinen Verhältnissen gespielt. Schade, war es doch objektiv das wichtigste Turnier der letzten vier Jahre (nur aus deutscher Sicht war es die WM 07).
Das Vorrunden-Aus wird leider nachhängen, wie auch heute noch zuweilen von dem Auftritt 92 in Barcelona gesprochen wird, als Deutschland aufgrund der Wiedervereinigung als Favorit ins Rennen gegangen ist und kläglich scheiterte.
Sicher bedarf es einer genauen Analyse und eines wohl durchdachten Plans für die Zukunft. Aber jetzt alles zu verdammen, was im Januar/Februar 07 noch toll war, ist definitiv auch falsch.
Sicher spielte auch der Umstand eine Rolle, dass nur 14 Spieler dabei sein durften. Schon ein Linkshänder mehr hätte sicherlich das Vorrunden-Aus verhindert. Glandorf war irgendwann platt, Zeitz indiskutabel und beim besten Willen nicht mehr einsetzbar und Kehrmann unter der Form, die man von ihm erwartet.
Andere Mannschaften hatten bei der Zusammenstellung eben auch ein bisschen mehr Glück. Mit zwei kurzfristigen Ausfällen auf einer Position (Hens, Kaufmann) muss man nicht rechnen.
Nichtsdestotrotz muss die Sache natürlich sauber aufgearbeitet werden und auch über irgendwelche freiwilligen Selbstbeschränkungen in der HBL intensiver diskutiert werden. Auch von Vereinsseite.
Ich finde es aber schon einmal gut, dass Heiner bis jetzt noch keine vermeintlichen Sündenböcke abgewatscht hat, wie er es mit Hermann, Kaufmann und Kraus nach der EM getan hat (der damaligen Logik folgend müssten es ja jetzt Christophersen und Haaß sein).
-
Zitat
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Bundessportgericht des DHB nunmehr für Klarheit bei der Auslegung des § 55 Spielordnung („Festspielparagraph“) gesorgt. Damit endet ein langer Streit zwischen dem TSV Altenholz und der HBL zugunsten des Zweitligisten. Hintergrund war der von der HBL genehmigte Einsatz von festgespielten Spielern der Bundesligamannschaft des SC Magdeburg während der EM-Pause im Januar und Februar in der zweiten Mannschaft der Magdeburger, die Staffelkonkurrent des TSV Altenholz ist.
Leitsätze der Redaktion
(Beschluss des Bundessportgerichts 2/08)
1. In einer höheren Mannschaft eines Vereins festgespielte Spieler können nach § 55 Abs. 5 SpO/DHB an Spielen unterer Mannschaften erst wieder teilnehmen, wenn sie an den letzten beiden Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten.
2. § 55 Abs. 3 SpO/DHB regelt dagegen nur die Modalitäten des Festspielens und ist für die Frage, wann ein festgespielter Spieler für den Einsatz in unteren Mannschafen wieder frei wird, ohne Belang.
3. Spielleitende Stellen eröffnen durch Entscheidungen per Bescheid grundsätzlich immer den Rechtsweg, auch wenn der Einspruchsführer die Umwertung eines Spiels begehrt, an dem er selber nicht beteiligt war.weiter: http://www.handball-world.com/o.red.c/news.p…1&auswahl=16023
-
Na ja, ich kann mich nur dem anschließen, was schon andere in verschiedenen Threads geschrieben haben: Wenn ein Spieler wie Arne Niemeyer, der über Jahre in der Feldtorschützenliste ganz vorne ist und auch über Abwehrqualitäten verfügt, nicht einmal zum erweiterten Kreis der Nationalmannschaft gehört, darf sich Heiner nicht beschweren, dass ihm die Alternativen hinter Hens ausgehen!
Okay, GWD ist keine "Spitzenmannschaft" in dem Sinn wie Heiner es meint, aber das kann ja wohl nicht die Bedingung sein. Warum soll es weniger wert sein, bei einem Verein aus dem unteren Tabellendrittel ständig zu spielen, als beri einer Mannschaft aus dem oberen Drittel auf der Bank zu schmoren (oder im EC im Rückspiel gegen Dynamo Absurdistan mal 60 Minuten zu spielen, nachdem das Hinspiel schon mit 43:17 gewonnen wurde...)?
-
Nach der Heim-WM das wichtigste und bedeutendste Turnier der letzten vier Jahre (aus deutscher Sicht), objektiv das wichtigste. Trotz Verletzungen unnötiges Vorrundenaus des Weltmeisters. Das bleibt in den Geschichtsbüchern.
-
Aus deutscher Sicht warte ich immer noch auf Pferde, die in einem Kanu sitzend synchron vom 3-Meter-Brett springen. In einer solchen Disziplin wären wir wohl auf Ewigkeiten nicht zu besiegen!
-
Leider ein absolut verdientes Vorrundenaus.
-
Sah schon im ersten Spiel nicht nach Handball aus. Das war eher so, als ob wer (Korea) einen Ball in einen Hühnerhaufen schmeißt.
Erschreckend war nicht die Niederlage an sich, sondern das nach außen hin so wirkende willenlose Resignieren ohne Aufbäumen und Reaktionsmöglichkeiten.
-
Nicht schön, aber egal.
Alle Spieler, deren Namen auf -itz enden, sind erstmal raus aus der Mannschaft...
-
Vorne war fürchterlich. Mit dem "Sahnehäubchen" Zeitz!
4 Ballverluste plus Zeitstrafe ohne Tor oder Anspiel in zwölf Minuten. Geht gar nicht! -
-
Wie schön, dass Karl und ich mal einer Meinung sind!
Peinliche PR! Der Texter soll sich schämen gehen! -
Solange die Gehälter bezahlt werden und die Firma nicht im Sinne der Inolvenzordnung überschuldet ist, sehe ich darin kein Problem.
-
Ich werde mir außer Hühnertunken (Synchronschwimmen), Segeln *gähn*, rhythmischer Sportgymnastik und Dressurreiten alles anschauen, wenn es irgendwie möglich ist.
-
Mal losgelöst von NOH: Es wäre auch wichtig, die L-Bestimmungen dahingehend zu modifizieren, dass Vereine mit Punktabzug bestraft werden, die trotz ausstehender Gehaltszahlungen Neuverpflichtungen tätigen.
-
Zitat
Original von wintermute
Nach 3 Monaten ohne Gehalt kann der Spieler ohne Ablöse den Verein wechseln.Ich weiß nicht, wie es in NOH ist, aber: Die meisten Arbeitsverträge (oft angepasstes Standardmuster) in der BL haben eine Klausel, die den Spielern ein außerordentliches Kündigungsrecht zugesteht, wenn sie zwei Monatsgehälter nicht erhalten haben bzw. sich die Rückstände auf die entsprechende Summe belaufen. Zuweilen reicht auch der Verzug mit einem Monatsgehalt aus.
Aber auch ohne eine solche Klausel kann ein Spieler aus "wichtigem Grund" außerordenlich kündigen, wenn zwei Gehälter (oder Rückstände in entsprechender Höhe) ausstehen und diese angemahnt wurden. Das wird kein Arbeitsgericht verhindern.
Eine Ablösesumme gibt es dann nicht.
-
Das sind Folgen aus dem BGB und/oder dem Arbeitsvertrag.
-
Das sind alles Detailfragen. Wichtig ist, dass Vereine, die wie z.B. Rostock und Nordhorn (Aufzählung ist nicht abschließend) monatelang ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, nicht ungestraft davon kommen und sich so Vorteile gegenüber der Konkurrenz erarbeiten.
-
Die L-Bestimmungen müssen dringend verschärft werden:
Wer mit dem zweiten Gehalt in Verzug gerät: 2 Punkte Abzug
im Wiederholungsfall: 4 Punkte
beim dritten Mal: Lizenz wegDas einzige Drcukmittel für Vereine, die Spieler beschäftigen, die sie sich nicht leisten können. Im Übrigen ein gutes Korrektiv für den Wettbewerbsvorteil, den sich solche Klubs gegenüber der pünktlich zahlenden Konkurrenz er"gaunert" haben.
Nordhorn hat Punkte mit Spielern geholt und diese noch nicht bezahlt.
-
Zitat
Im Sommer sei es schon häufiger zu Unruhen in Nordhorn gekommen, sagt Frank Bohmann. „Deshalb“, so der Geschäftsführer der Handball-Bundesliga, „bin ich noch gelassen.“
Welch eine Aussage eines Mitglieds der Lizenzierungskommission, zugleich HBL-GF!
Alles normal also!
