Beiträge von Lothar Frohwein

    02.12.22, 19:30 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - Dessau-Rosslauer HV 06

    02.12.22, 19:30 Uhr, SG BBM Bietigheim - Wölfe Würzburg

    02.12.22, 19:30 Uhr, HSC 2000 Coburg - HSG Nordhorn-Lingen

    02.12.22, 20:00 Uhr, HSG Konstanz - HC Empor Rostock

    03.12.22, 19:00 Uhr, 1. VfL Potsdam - HC Motor Zaporizhzhia

    03.12.22, 19:30 Uhr, ThSV Eisenach - HBW Balingen-Weilstetten

    03.12.22, 19:30 Uhr, TSV Bayer Dormagen - TV Großwallstadt

    03.12.22, 19:30 Uhr, TV 05/07 Hüttenberg - VfL Eintracht Hagen

    04.12.22, 17:00 Uhr, HC Elbflorenz 2006 - VfL Lübeck-Schwartau

    05.12.22, 19:00 Uhr, Eulen Ludwigshafen - TuSEM Essen

    25.11.22, 19:30 Uhr, HC Motor Zaporizhzhia - TuS Nettelstedt-Lübbecke

    25.11.22, 19:30 Uhr, TuSEM Essen - HSC 2000 Coburg

    26.11.22, 19:00 Uhr, VfL Lübeck-Schwartau - VfL Eintracht Hagen

    26.11.22, 19:00 Uhr, HBW Balingen-Weilstetten - HSG Konstanz

    26.11.22, 19:30 Uhr, TSV Bayer Dormagen - Eulen Ludwigshafen

    26.11.22, 19:30 Uhr, TV 05/07 Hüttenberg - HC Elbflorenz 2006

    27.11.22, 17:00 Uhr, Dessau-Rosslauer HV 06 - SG BBM Bietigheim

    27.11.22, 17:00 Uhr, Wölfe Würzburg - ThSV Eisenach

    27.11.22, 17:00 Uhr, HSG Nordhorn-Lingen - 1. VfL Potsdam

    28.11.22, 19:00 Uhr, HC Empor Rostock - TV Großwallstadt

    18.11.22, 19:30 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - HBW Balingen-Weilstetten

    18.11.22, 19:30 Uhr, SG BBM Bietigheim - HSG Nordhorn-Lingen

    18.11.22, 19:30 Uhr, ThSV Eisenach - Dessau-Rosslauer HV 06

    18.11.22, 19:30 Uhr, VfL Eintracht Hagen - HC Motor Zaporizhzhia

    18.11.22, 20:00 Uhr, HSG Konstanz - Wölfe Würzburg

    19.11.22, 19:30 Uhr, HSC 2000 Coburg - HC Empor Rostock

    20.11.22, 12:30 Uhr <X , 1. VfL Potsdam - TV 05/07 Hüttenberg

    20.11.22, 16:00 Uhr, Eulen Ludwigshafen - VfL Lübeck-Schwartau

    20.11.22, 17:00 Uhr, HC Elbflorenz 2006 - TSV Bayer Dormagen

    20.11.22, 17:00 Uhr, TV Großwallstadt - TuSEM Essen

    11.11.22, 19:30 Uhr, TSV Bayer Dormagen - VfL Eintracht Hagen

    11.11.22, 19:30 Uhr, Dessau-Rosslauer HV 06 - HBW Balingen-Weilstetten

    11.11.22, 19:30 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - Wölfe Würzburg

    11.11.22, 19:30 Uhr, VfL Lübeck-Schwartau - HSC 2000 Coburg

    11.11.22, 19:30 Uhr, HC Motor Zaporizhzhia - HSG Konstanz

    11.11.22, 19:30 Uhr, TuSEM Essen - 1. VfL Potsdam

    12.11.22, 17:00 Uhr, HC Empor Rostock - SG BBM Bietigheim

    12.11.22, 19:30 Uhr, TV 05/07 Hüttenberg - Eulen Ludwigshafen

    13.11.22, 17:00 Uhr, TV Großwallstadt - HC Elbflorenz 2006

    13.11.22, 17:00 Uhr, HSG Nordhorn-Lingen - ThSV Eisenach

    Ich habe TCLIPs Beitrag eher so verstanden:

    Wenn schon bei weltweit geächteten Verbrechen übelster und schäbigster Natur und Kategorie ein System zum Wegschauen neigt (dafür wurde ein Beispiel angeführt), ist es doch kein Wunder, wenn ein andreres System erst recht bei vergleichsweise (!) lächerlichen Banalitäten wegschaut.

    Dies zu erwähnen ist in meinen Augen statthaft.

    Nur noch einmal zur Sicherheit: Ich verharmlose hier nichts.

    05.11.22, 19:00 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - TSV Bayer Dormagen

    05.11.22, 19:00 Uhr, 1. VfL Potsdam - VfL Lübeck-Schwartau

    05.11.22, 19:00 Uhr, HBW Balingen-Weilstetten - HSG Nordhorn-Lingen

    05.11.22, 19:30 Uhr, Dessau-Rosslauer HV 06 - Wölfe Würzburg

    05.11.22, 19:30 Uhr, ThSV Eisenach - HC Empor Rostock

    05.11.22, 19:30 Uhr, VfL Eintracht Hagen - HC Elbflorenz 2006

    05.11.22, 20:00 Uhr, HSG Konstanz - TuSEM Essen

    06.11.22, 16:00 Uhr, HSC 2000 Coburg - TV 05/07 Hüttenberg

    06.11.22, 17:00 Uhr, SG BBM Bietigheim - HC Motor Zaporizhzhia

    09.11.22, 19:00 Uhr, Eulen Ludwigshafen - TV Großwallstadt

    Auch rechtlich ein interessanter Fall.

    Unanfechtbare Tatsachenfeststellung oder spielentscheidender Regelverstoß?

    Hier wäre es vermutlich auf die Aussage der Schiedsrichter und des technischen Delegierten angekommen, wäre es zu einem Verfahren gekommen.

    Es gibt da drei Möglichkeiten:

    Wenn die Wahrnehmung falsch war (Buzzer während Ballbesitz TVB), aber die aufgrund der falschen Wahrnehmung erfolgte Regelanwendung richtig (Auszeit), dann handelt es sich um eine unanfechtbare Tatsachenfeststellung.

    Wenn die Wahrnehmung richtig war (Buzzer nach Pfiff), daraufhin allerdings die Regel falsch angewendet wurde (Auszeit statt Spielfortsetzung 7-Meter, wahlweise Freiwurf Solingen und DQ gegen Trainer), dann handelt es sich um einen Regelverstoß. Dieser wäre vorliegend ohne jeden Zweifel auch spielentscheidend gewesen, so dass es eine Spielwiederholung hätte geben müssen.

    Wenn es gar keine Wahrnehmung gegeben hat (Buzzer nicht gehört), wäre meiner Meinung nach in der Gerichtsverhandlung das Video des Spiels als Beweismittel zulässig, um zu entscheiden wann der Buzzer ertönt ist. Freie Beweiswürdigung des Gerichts.

    Die Sache wäre erstinstanzlich vor der zweiten Kammer des Bundessportgerichts gelandet, die in solchen Fällen in der Vergangenheit sehr vereinsfreundlich entschieden und sogar mal Aussagen von SR keinen Glauben geschenkt hat, Urteil BSpG 2K 1/2015.

    Danke Sascha, für diese Aufarbeitung.

    Die aktuelle Debatte zeigt, wie vielschichtig und sensibel die Themen Ausnutzen von Abhängigkeiten, Machtmissbrauch, Mobbing und psychische Gewalt sind.

    Es ist ein Thema, das unsere gesamte Gesellschaft an unzähligen Stellen betrifft. Sei es ein Vorgesetzter, der seine Abteilung drangsaliert, aber die Firmenleitung befriedigende „gute Zahlen schreibt“ oder im Mikrokosmos der Familie ein Vater, der Frau und Kinder schlägt, gleichzeitig aber („Was sollen die Leute/Nachbarn denken?“) die Hecke sauber schneidet und samstags den neuen SUV vor der Garage wäscht.

    Das Thema ist nun im Frauenhandball hochgeploppt, es ist aber mitnichten ausschließlich ein Thema des Frauenhandballs. Dieser Aspekt kam mir bislang zu kurz.

    Zu Recht wird diskutiert, warum das System AF so lange unsanktioniert und unangetastet funktioniert hat.

    Hier wurden schon viele Facetten aufgezeigt; viel Zutreffendes geschrieben und gut analysiert, zuletzt im vom „alten Sack“ zitierten Artikel des Mindener Tageblattes („Er hatte Erfolg!“).

    Ich möchte dies alles nicht wiederholen, sondern das Thema abstrakt von der rechtlichen Seite versuchen zu beleuchten.

    Systeme haben die Eigenschaft, sich selbst zu erhalten, bis sie von außen „gesprengt“ werden.

    Unhaltbare Zustände können erst beendet werden, wenn sie hinlänglich genug öffentlich und von der Öffentlichkeit eben als „unhaltbar“ bewertet werden.

    Diese Öffentlichkeit wird gewöhnlich durch (soziale) Medien hergestellt. Der Anlass hierzu liegt häufig in juristischen Verfahren, oft Strafverfahren, die durch eine Anzeige in Gang gesetzt werden.

    Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, die sich auch in einigen Medienberichten zum aktuellen Fall wiederfindet, ist Mobbing kein Straftatbestand im deutschen Recht.

    Es gibt allerdings Tatbestände, die sehr häufig – aber nicht zwingend - mit Mobbing einhergehen, z.B. Beleidigung, üble Nachrede, einfache Körperverletzung, Verleumdung, Nachstellung, Nötigung, Sexualdelikte verschiedenster Ausprägung.

    Die meisten dieser Delikte sind so genannte Antragsdelikte, die nur auf Antrag des Geschädigten, d.h. nicht von unbeteiligten Dritten (z.B. DHB, wie in einigen Veröffentlichungen gefordert) verfolgt und dann zumeist von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg (in der Praxis gleichbedeutend mit Verfahrenseinstellung) verwiesen werden.

    Ein solcher Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat gestellt werden, ansonsten besteht grundsätzlich ein „Verfahrenshindernis“, d.h. das Verfahren wird eingestellt.

    Die Staatsanwaltschaft könnte zwar, auch ohne Antrag und nach Ablauf der Antragsfrist das „öffentliche Interesse“ feststellen, um gleichwohl tätig zu werden, unterlasst diese Feststellung allerdings in der Praxis oft. Fraglich ist, ob die Zuständigen für mutmaßliche Straftaten ein öffentliches Interesse z.B. im Bereich einer Frauenbundesligamannschaft sehen würden; das ist Ermessen der Zuständigen.

    Dies alles gilt nicht für die Nötigung, die schwere Nachstellung und die schwereren Sexualdelikte. In solchen Fällen muss die Staatsanwaltschaft tätig werden. Im Komplex Mobbing kommt es allerdings meist nicht zu so genannten „Offizialdelikten“ bzw. lassen sich bezogen auf eine Nötigung (meist ohne Zeugen begangen) schwer beweisen.

    Ein solches Strafverfahren gegen z.B. gegen einen Mitarbeiter – gleich in welchem Status – zwingt Arbeitgeber „tätig“ zu werden, schließlich haben sie eine „Fürsorgepflicht“ für die Angestellten.

    In der aktuellen Causa Fuhr hat es niemals ein Strafverfahren gegeben und wird es offenkundig auch nicht mehr geben.

    Was auch immer geschehen sein könnte, dürfte strafrechtlich verjährt sein bzw. die Antragsfristen wären abgelaufen.

    Warum schreibe ich dieses langweilige Juragedöns?

    Weil in dem eingangs umrissenen Themenkomplex in den meisten Fällen nur juristische Mittel greifen, um die Missstände zu beenden. Vorliegend ist dies erst nach langen Jahren durch arbeitsrechtliche Schritte (fristlose Kündigung der Spielerinnen) in Gang gesetzt worden.

    Wenn in der Debatte also auch Schuld bei denjenigen gesucht wird, die trotz konkreter Hinweise oder trotz eigener Wahrnehmung weggeschaut haben bzw. untätig geblieben sind, gehört es bei der Gesamtbetrachtung dazu, zumindest zu erwähnen, dass sie sich keinem juristischen Druck ausgesetzt sahen, um die notwendige Abhilfe zu schaffen. Oder bildlich gesprochen: Ihnen fehlte beim Abriss ein Hammer, was dann als „Alibi“ dafür vorgetragen wurde, dass das Gebäude noch steht.

    Dabei ist es Teil dieser bewusst und gewollt aufgebauten Abhängigkeitsverhältnisse, die Opfer dermaßen einzuschüchtern, dass sie den Rechtsweg nicht beschreiten.

    Ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn vorliegend konkret betroffene Spielerinnen ihren Trainer nicht angezeigt haben. Zu stark ist der – aus meiner Sicht – Irrglaube verinnerlicht, in solchen Fällen der eigenen Karriere zu schaden und in der „Branche“ kein Bein mehr an den Boden zu bekommen. Das war zweifellos mal so; hier haben sich die Zeiten aber glücklicherweise geändert.

    Und Außenstehende? Hand auf`s Herz: Wer zeigt den oben beispielhaft genannten die Hecke schneidenden Nachbarn an, von dem man ohne konkrete Beweise zu haben lediglich vermutet, dass er Frau und Kinder schlägt?

    Abschließend ist zu sagen, dass rechtliche Mittel eine Handhabe sind, die es den Beteiligten erleichtern oder erst ermöglichen, die Beendigung der oben genannten Missstände in Gang zu setzen; sie sind allerdings kein Allheilmittel.

    Es bedarf ausgesprochenen Mutes, sich dieser zu bedienen!

    Aber der Mut lohnt sich, wie es Mia Zschocke und Amelie Berger bewiesen haben!

    Das ist aus meiner Sicht die erfreuliche Quintessenz des Unsäglichen!

    Diese Dikussion wurde, vorangetrieben vom damaligen Präsidiumsmitglied Uli Derad, bereits in den Jahren 2005 bis 2007 in der HBL geführt.

    Letztlich scheiterte die Sache damals vor allem an der Finanzierbarkeit; auch der DHB hatte vor Begeisterung nicht gerade mit Konfetti geworfen, weil das SR-Wesen inkl. Ausbildung nun einmal unter dessen Dach läuft.

    Ein wichtiges Argument seinerzeit war auch, dass es bei denkbarer nachlassender oder nicht zufriedenstellener Leistung (wer beurteilt die rechtssicher?) arbeitsrechtlich schwer sein dürfte, sich ggf. von Angestellten zu trennen.

    Dieses Argument dürfte heute aufgrund der damals noch nicht vorhandenen Rechtsprechung zum Thema Schiedrichter als Arbeitnehmer allerdings erledigt sein.

    02.11.22, 19:00 Uhr, HC Empor Rostock - 1. VfL Potsdam

    02.11.22, 19:30 Uhr, TSV Bayer Dormagen - HSC 2000 Coburg

    02.11.22, 19:30 Uhr, HC Elbflorenz 2006 - Eulen Ludwigshafen

    02.11.22, 19:30 Uhr, Wölfe Würzburg - HBW Balingen-Weilstetten

    02.11.22, 19:30 Uhr, VfL Lübeck-Schwartau - SG BBM Bietigheim

    02.11.22, 19:30 Uhr, TV 05/07 Hüttenberg - HSG Konstanz

    02.11.22, 19:30 Uhr, TV Großwallstadt - VfL Eintracht Hagen

    02.11.22, 19:30 Uhr, HSG Nordhorn-Lingen - Dessau-Rosslauer HV 06

    02.11.22, 19:30 Uhr, TuSEM Essen - TuS Nettelstedt-Lübbecke

    Ich kann nur sagen, dass der Christian Pfeiffer absolut spitze ist. Habe viel von ihm gelernt .

    Ein Prof, der über den juristischen Tellerrand geblickt und ganz viel psychologische und soziologische Aspekte in diie Seminare der Kriminologie eingeführt hat.

    Großartige Wahl des DHB als Teil einer Anlaufstelle!

    Für mich völlig unverständlich ist nach wie vor, dass die großen Verbände sich bei Veröffentlichungen von Stellungnahmen zu solch brisanten Themen mit zumindest bundesweiter Relevanz abermals offensichtlich nicht professionell beraten lassen, bevor sie irgendwas raushauen.

    Taten müssen ohnehin folgen!

    28.10.22, 19:00 Uhr, 1. VfL Potsdam - TV Großwallstadt

    28.10.22, 19:30 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - HC Empor Rostock

    28.10.22, 19:30 Uhr, SG BBM Bietigheim - TSV Bayer Dormagen

    28.10.22, 19:30 Uhr, ThSV Eisenach - TV 05/07 Hüttenberg

    28.10.22, 19:30 Uhr, Wölfe Würzburg - HSG Nordhorn-Lingen

    28.10.22, 19:30 Uhr, HBW Balingen-Weilstetten - TuSEM Essen

    28.10.22, 19:30 Uhr, Eulen Ludwigshafen - VfL Eintracht Hagen

    28.10.22, 20:00 Uhr, HSG Konstanz - VfL Lübeck-Schwartau

    29.10.22, 19:30 Uhr, Dessau-Rosslauer HV 06 - HC Motor Zaporizhzhia

    29.10.22, 19:30 Uhr, HSC 2000 Coburg - HC Elbflorenz 2006

    TCLIP

    Wir müssen ja nicht immer einer Meinung sein.:* Ich begleite HW schon fast seit Anbeginn und habe mir meine Meinung vom Konstrukt, den Redaktionsangehörigen bzw. und deren Arbeitsweise gebildet.

    Ich fand die Stellungnahme des Kollegen übrigens in vielerlei Hinsicht recht entlarvend. Zwischen den Zeilen und teilweise versteckt direkt stand dort doch alles drin (auch was geschehen wird); eine Einordnung der Redaktion hätte ich persönlich sogar irritierend gefunden. Letztlich ist die Stellungnahme eines Interessenvertreters doch schon aus der Natur der Sache heraus Einordnung genug.

    Zum Thema HE:

    Es ist unmöglich, es bei der Moderation allen recht zu machen. Unser Mod-Team hat - wie Schiedsrichter auch - unterschiedliche Linien und Schwerpunkte. Bei über einer Million Beiträgen (und entsprechend vielen Entscheidungen einzugreifen oder nicht einzugreifen) lässt es sich trotz aller guter Absichten nicht vermeiden, dass mal was übersehen wird, es zu strittigen "50:50"- oder sogar Fehlentscheidungen (gebe ich offen zu, ist mir schon passiert) kommt.

    Ich möchte hier aber nicht weiter Off-Topic werden. Sollte es diesbezüglich Diskussionsbedarf geben, lade ich gerne gerne dazu ein, einen entsprechenden Thread an anderer Stelle der HE zu eröffnen.