Alles anzeigen§ 47 RO n.F. ist wie folgt gemeint:
Spielwiederholung (ab 1.7.26), wenn:
- ein Regelverstoß von SR oder/und Z/S vorliegt UND
- dieser spielentscheidend ist UND
- keine Ergebniskorrektur möglich ist.
Im Fall Hagen wäre eine Ergebniskorrektur möglich --> Nach der neuen RO: keine Spielwiederholung, sondern Ergebniskorrektur, weil diese möglich ist.
Eine Neuansetzung gibt es also, wenn ein anderer spielentscheidender Regelverstoß vorliegt als ein Zählfehler.
Klassiker (auch im Jahr 2026, meist in den unteren Ligen, kommt aber wöchentlich vor): "Siebenmeter-Strafwurf" nach Disqualifikation 32 Sekunden vor dem Ende zum Siegtreffer, weil SR irrig annehmen, die "Sonderregel" gelte ab einer Minute (statt 30 Sekunden) vor Schluss.
oder recht aktuell das Ding Essen ./. Dessau aus dem Sommer.
In beiden Fällen ist keine Ergebniskorrektur möglich ---> Spielwiederholung
Was soll denn das?
Beide Mannschaften richten ihr Spiel nach dem angezeigten Ergebnis aus und dann wird das im Nachhinein geändert?
Also sportlich fair ist anders!