Das unabhängige Vertrauensgremium hat insbesondere ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die von der HSG Krefeld Handball Spielbetriebs & Marketing GmbH begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erteilung der Lizenz an den HSG Nordhorn e. V. für das Spieljahr 2026/2027 sowie die Erteilung einer Lizenz für die HSG Krefeld Handball Spielbetriebs & Marketing GmbH zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga für das Spieljahr 2026/2027 nicht vorliegen.
Das unabhängige Vertrauensgremium des HBL e. V. stellt in seiner schriftlichen Begründung auch klar, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die im Frühjahr des Jahres 2026 erfolgte Erteilung der Lizenz an den HSG Nordhorn e.V. für das Spieljahr 2026/27 durch die Lizenzierungskommission und ihren Gutachterausschuss auf Grundlage, der zum Zeitpunkt der Lizenzentscheidung vorliegenden Unterlagen nicht rechtmäßig ergangen ist.
So, liebe Leute. Wie war das noch mit dem Vorwürfen hier? 😉