Beiträge von Kieler Jung

    Die Viertelfinale werden MR A gg MR D und MR B gg MR C ausgetragen, jeweils über Kreuz 1. gegen 2., wobei der 1. im Rückspiel Heimrecht hat. Woraus sich diese Kombination ergibt, weiß ich nicht (steht so nicht in den Durchführungsbestimmungen und wurde im letzten Jahr meines Erachtens auch anders gemacht (MR A/MR B + MR C/MR D).

    Hier die Paarungen bei handball.net: https://www.handball.net/ligen/sportrad…teTo=2026-04-12

    Die Reihenfolge der Spiele im Halbfinale und Finale müssen ja vermutlich gelost werden (weiß ich aber auch nicht genau).

    Das ist in der Tat etwas merkwürdig bzw. zumindest nicht vernünftig kommuniziert. Aus den Durchführungsbestimmungen ergibt sich nur das Heimrecht der beiden jeweils Erstplatzierten für das Rückspiel, sodass diese nicht gegeneinander spielen können. Da hilft tatsächlich erstmal nur die Logik 😉

    Ich habe mich über die etwas unklare Lage auch schon der mB-JBLH gewundert. Dort hatten sich die Viertelfinals aus MR A gg MR B und MR C gg MR D zusammengesetzt, was ich auch logisch fand und daher davon ausgegangen bin, dass das auch diese Saison so sein wird. Jetzt lauten die Paarungen allerdings MR A gg MR D und MR B gg MR C. Woraus sich das ergibt bzw. wer das wann so entschieden hat, weiß ich leider nicht.

    Zunächst einmal muss sich die Spielerin fragen, ob sie Lust dazu hat, auf dem Niveau zu spielen und dann insbesondere auch zu trainieren. Sie muss sich klar darüber sein, dass das ihre Freizeit ziemlich einschränken wird. Da kommt man schnell dazu, dass es neben Schule, Hausaufgaben und Training (inklusive Fahrzeiten) nicht mehr allzu viel gibt. Wie Du schon mutmaßt, wird auch von den Wochenenden durch längere Fahrten und rechtzeitigere Treffen einiges abgezwackt. Schule muss natürlich klappen bzw. darf nicht übermäßig leiden. Da scheint die Prognose ja gut zu sein.

    Auch die Familie muss dementsprechend mitziehen und sich insbesondere regelmäßige Fahrten zumindest zum Training leisten können, sowohl zeitlich als auch finanziell. Da müssen ja auch alle anderen Verpflichtungen reinpassen (Job, Geschwister, sonstige Familie, Haushalt, Haustiere usw.), insbesondere wenn man weite Fahrten hat und während des – üblicherweise ja auch längeren Trainings – vor Ort bleiben muss.

    Diese Themen sollte man ehrlich bedenken und besprechen. Wenn da kein Dealbreaker dabei ist, würde ich immer sagen: ausprobieren! Das ist doch eine tolle Chance, neue Erfahrungen zu machen und sich handballerisch weiterzuentwickeln. Sollte es dann doch wider Erwarten an irgendeiner Stelle scheitern und man das Problem nicht lösen können, könnte man notfalls ja immer noch abbrechen, zumal sie ja auch weiter in ihrem Stammverein spielen soll.

    Ich wünsche viel Spaß und Erfolg 👍🥳

    Ich glaube, es ist direkt den Durchführungsbestimmungen zu entnehmen. Nach Ziffer 24.1 gilt: »Nach Abschluss der einzelnen Runden entscheiden über die maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der jeweiligen Runde gegeneinander ausgetragenen Spiele.« Die Wertung erfolgt nach Punkten, bei Punktgleichheit nach besserer Tordifferenz und dann die Tordifferenz aller Spiele.

    Die Regelung ist meines Erachtens nicht auf zwei Mannschaften (»betreffenden Mannschaften«) beschränkt, sodass man jeweils alle drei Mannschaften gemeinsam betrachten muss. Da ist das Bild klar:

    1. Liga
    2. Berlin 5:3
    3. Magdeburg 4:4
    4. Kiel 3:5

    2. Liga
    2. Bissendorf-Holte 5:3
    3. Emsdetten 4:4
    4. Bremen 3:5

    [Auch wenn es bei der 2. Liga egal ist, da es keine KO-Runde mit Überkreuzspielen gibt.] Da muss ich mich korrigieren: Ich habe übersehen, dass sich die Zweitplatzierten für die Qualifikationsrunde 1 zur 1. Liga qualifizieren. Insofern spielt die Platzierung doch eine Rolle.

    Ich glaube, anders geht es nicht. Würde man die drei Mannschaften jeweils nur in Zweier-Konstellationen betrachten, läge in der 1. Liga Magdeburg vor Berlin (beide 4:4 Punkte, Tordifferenz ±0, aber Gesamt-Tordifferenz Magdeburg +94 und Berlin +69). So gesehen hat Magdeburg das Pech, dass auch Kiel punktgleich ist. In der 2. Liga ist es ähnlich, weil Emsdetten gegen Bissendorf-Holte bei jeweils 4:4 Punkten 2 Tore mehr geworfen hat.

    Objektiv liegt doch zum Spielende hin folgende von Lernender beschriebene Situation vor:

    • Freiwurf wird Team A zugesprochen.
    • Es vergehen etwa 5 Sekunden.
    • Es ertönt ein weiterer Pfiff, die Schiedsrichter entscheiden auf Freiwurf für Team B.
    • Team B führt aus.

    Der Grund für die Verzögerung (z. B. wie Lernender in seinem zweiten Beitrag präzisiert, weil der Angriff noch seinen Schirm für den Werfer vorbereitet) ist meiner Meinung nach für die Beurteilung unerheblich.

    Nun zur eigentlichen Frage:
    Worin unterscheidet sich das regeltechnisch von einer anderen Spielsituation _mitten_ im Spiel, in der auf Freiwurf für A entschieden wird, alle bereit stehen, der Freiwurf aber noch nicht ausgeführt wurde – und dann, nach etwa 5 Sekunden, die Schiedsrichter erneut "Korrektur" pfeifen und auf Freiwurf für B umstellen?

    Ich würde sagen, die Situationen unterscheiden sich nicht. In beiden Fällen ist der Ballwechsel falsch.

    Meiner Meinung nach könnte man hier evtl. sogar über die Erweiterung der Regel für die letzten 30 Sekunden. nachdenken, in gewisser Weise wird ja hier auch die Ausführung eines formalen Wurfs verhindert. Müsste man echt mal durchdenken, ob da direkter Ballbesitzwechsel oder sogar 7m für den Gegner angemessen wäre.

    Meinst Du als Auslegung der bestehenden Regel oder als Anregung für eine Änderung der Regel? Ersteres gibt die Regel nicht her, weil der Gegen die Ausführung des Wurfs verhindern muss. Und für eine Änderung besteht meines Erachtens kein Anlass. Wenn verzögert wird, gibt es die Möglichkeit zum Time-out (und gegebenenfalls der Fortsetzung mit Vorwarnzeichen), sodass längere Verzögerungen ausgeschlossen sind. Davon werden Schiedsrichter gerade in einer knappen Schlussphase recht schnell Gebrauch machen.

    Nach Regel 17:10/17:11 in Verbindung mit Regel 2:9 der Internationalen Handballregeln gilt: Solange das Spiel noch nicht fortgesetzt wurde, können die Schiedsrichter ihre letzte Entscheidung – einschließlich persönlicher Strafen – noch korrigieren.

    Was genau meinst Du? In den genannten Regeln finde ich dazu nichts.

    Das bedeutet: Wenn ein Team einen zugesprochenen Freiwurf nicht sofort ausführen will, kann ich mich als Schiedsrichter (zumindest theoretisch) noch umentscheiden. Mit dem Pfiff zur Ausführung ist die Entscheidung jedoch endgültig.

    So oder so, meint ein »Umentscheiden« doch allenfalls die Korrektur einer Fehlentscheidung (typischerweise nach Rücksprache mit dem Gespannpartner). Es geht doch nicht darum, eine Entscheidung zu treffen und diese dann »umzudrehen«, weil die berechtigte Mannschaft nicht regelkonform agiert.

    Ich sehe das im Ergebnis wie BerndO: Vertrödelt die berechtigte Mannschaft die Ausführung des Freiwurfs, kann der SR die Zeit anhalten und gegebenenfalls direkt mit Vorwarnzeichen wieder anpfeifen. Sollte die berechtigte Mannschaft endgültig die Ausführung des Freiwurfs verweigern, wäre vermutlich eine sinnvolle Fortsetzung des Spiels ohnehin nicht mehr möglich. Dann wäre das Spiel in letzter Konsequenz wohl nach Regel 17:12 abzubrechen.

    Aber ich kann nicht rauslesen, was passiert, wenn bei angezeigtem passiven Spiel und gepfiffenen Freiwurf zwar der Ball an der richtigen Stelle liegt, aber kein Angreifer sich dorthin bewegt, um den Freiwurf auszuführen. Das habe ich bei einem Spiel erlebt. Der Angriff lag acht Sekunden vor Ende mit einem Tor in Führung und keiner ging mehr zur Freiwurfausführung bei laufender Spielzeit. Die Abwehr hatte den Ball schon an die richtige Stelle gelegt. Daraufhin pfiff der Torschiedsrichter den Freiwurf an (obwohl der Ball auf dem Boden lag) und nach drei Sekunden pfiff der Torschiedsrichter einen Freiwurf für die Abwehr.

    Meines Erachtens bleibt da nur ein Time-out und die Aufforderung an die angreifende Mannschaft, den Freiwurf auszuführen. Dann kann man mit Vorwarnzeichen anpfeifen. Bei weiterer Verschleppung kann man gegebenenfalls auch vor dem fünften Pass passives Spiel und damit Freiwurf für die abwehrende Mannschaft pfeifen.

    Wie Du ja schon selbst schreibst, dürfte ein passives Spiel ohne Anpfiff des Freiwurfs nicht möglich sein, auch wenn der Ball länger als drei Sekunden in der Hand gehalten wird. Ich erlebe es auch häufiger, dass Schiedsrichter in »heißen Phasen« Freiwürfe immer schnell anpfeifen, vermutlich um das Problem zu umgehen. Die Möglichkeit, den Freiwurf anzupfeifen, wenn niemand den Ball in der Hand hat, sehe ich nicht. Regel 15:1 setzt das voraus. Eine solche Regelwidrigkeit ist nach 15:6 zu korrigieren (und dann anzupfeifen). Da hilft meines Erachtens auch nicht, dass Regel 15:5 dritter Absatz mit »Grundsätzlich« beginnt, was ja Ausnahmen zulassen will.

    Hallo zusammen,

    das Urteil des Bundesgerichts ist online. Es geht von einer potenziellen Hinausstellung und einem Ballwechsel aus. Warum wird leider nicht erklärt. Konkret wird ausgeführt:

    Zitat

    Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht hätten Zeitnehmer und Sekretär das Spiel spätestens in der Sekunde des Wiederanpfiffs unterbrechen und die Schiedsrichter auf den Umstand der fehlerhaften Anzahl von Spielern auf Seiten der Mannschaft des Beteiligten hinweisen müssen. Folge wäre eine weitere Hinausstellung zum Nachteil der Mannschaft des Beteiligten gewesen. Dem können die Revisionsgegnerin und der Beteiligte nicht entgegenhalten, dass Zeitnehmer und Sekretär die Mannschaft des Beteiligten dann quasi hätten „ins Messer laufen lassen“, denn bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Überwachungspflicht hätten Zeitnehmer und Sekretär doch schon vor Wiederanpfiff die fehlerhafte Anzahl von Spielern monieren können. Dies setzte allerdings voraus, dass Zeitnehmer und Sekretär überhaupt eine Wahrnehmung von der fehlerhaften Spieleranzahl hatten. Eine solche schreibt ihn aber keiner der Verfahrensbeteiligten zu. Eine solche ist auch sonst nicht zu erkennen.

    Ich muss gestehen, mir leuchtet das nicht ein. Eigentlich hätten Z/S vor Wiederanpfiff auf den Spieler zu viel hinweisen müssen. Dann hätte ein Spieler das Spielfeld sanktionslos verlassen müssen und der Einwurf wäre durch Dessau ausgeführt worden. Essen hätte keine Chance auf einen Treffer gehabt. Meines Erachtens hätte es da keinen Unterschied machen können, wenn Z/S die Situation erst nach Wiederanpfiff aufgefallen wäre. Es würden sich krass unterschiedliche Sanktionen ergeben, noch dazu eine deutlich nachteilige, wenn Z/S weniger aufmerksam sind und den Fehler erst nach Wiederanpfiff erkennen.

    Der erste zitierte Satz ist doch schon falsch. Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht wäre kein Wiederanpfiff mit falscher Spieleranzahl erfolgt. Eine Unterbrechung in der Sekunde des Wiederanpfiffs wäre doch schon nicht mehr regelkonform gewesen, sondern zu spät. Und die Folge dürfte dann auch keine Hinausstellung sein, weil kein Wechselfehler stattgefunden hat.

    Alles in allem sehe ich das so, wie offenbar auch die Mehrheit hier im Forum: Z/S haben zwar einen Fehler macht. Der war aber in dieser Situation keinesfalls spielentscheidend. Dem Einspruch hätte nicht stattgegeben werden dürfen.