Beiträge von Tobi75

    Thesen können frei formuliert werden und sollten grundsätzlich bis zur Falsifizierung als mögliche Erklärung in Betracht gezogene werden. Gleichwertig sind alle Thesen deshalb aber noch lange nicht (siehe Ockhams Rasiermesser). Wenn eine These lautet "Die Ede dreht sich aufgrund einer Wechselwirkungskraft um die Sonne" und die andere These lautet "Die Erde ist mit einem gigantischen, unsichtbaren Seil an ein mächtiges Titanen-Pferd gekettet, dass angetrieben von einer peitsche aus Feenstaub um die Sonne galoppiert" dann sind zunächst beides mögliche Erklärungen, aber sie sind wissenschaftlich nicht gleichwertig.

    Kern der Wissenschaft ist es diese Thesen entsprechend zu verifizieren oder zu falsifizieren und spätestens, wenn empirische Daten und schlüssige Theorien eine These untermauern, ist es bedenklich zu fordern, dass andere Thesen weiterhin als gleichwertig anzusehen sein sollen.

    Wie gesagt, es steht Dir frei zu glauben, zu fühlen und hoffen was immer dir beliebt. Dafür die Wissenschaft vorzuschieben, ohne die Begrifflichkeiten und Prozesse auseinander zu halten entspricht dem Zeitgeist, muss aber nicht jeder mitmachen.

    Und nur als trigger: Natürlich ist die Pferdethese erst mal gleichwertig zur These der Wechselwirkungskraft und zwar solange bis mal jemand nachschaut und feststellt: ah kein Pferd zu sehen, nicht mal Pferdeäpfel und Feenstaub ist alle und ne Peitsche hab ich auch nicht gehört...scheint wohl nicht zu stimmen. Ich prüfe mal die andere Behauptung.

    Und zurück zu Portner: da gibt es zahllose Thesen. Einige sind jetzt schon widerlegt, manche sind noch im Rennen und jeder glaubt an eine, die in sein Weltbild passt, sich mit seiner Empirie deckt oder bequem ist. Da die Wahrheit für sich in Anspruch zu nehmen ist einfach unseriös. Vielleicht löst sich das mal auf, vielleicht werden wir es nie erfahren.

    Kurzer Off-topic-Vergleich: Das ist derselbe Bias wie bei Diskussionen über den menschgemachten Klimawandel. Nur weil es auch Meinungen gibt, die den menschgemachten Klimawandel bestreiten, sind die beiden Positionen wissenschaftlich betrachtet nicht gleichwertig und müssten in Diskussionen gleichwertig oder als gleichwahrscheinlich berücksichtigt werden.

    Du verwechselst Wissenschaft und mediale Aufmerksamkeit oder Quasireligion. Nur weil irgendeine Mehrheit eine bestimmte These verfolgt/an sie glaubt, heißt das nicht, dass sie richtig ist. Bis zur Falsifizierung ist jede These erst mal gleichwertig und gleichberechtigt anzusehen, egal wie viele diese oder jene favorisieren. Das zieht sich im übrigen auch schon immer durch - frag mal Galileo. Der war auch nicht mehrheitsfähig. Glauben darfst Du natürlich was Du willst, nur ist das eben keine Wissenschaft.

    Und egal was man glaubt, wie die Substanzen in die Proben bei Portner gekommen sind, ändert das nichts am Ergebnis: beide sind positiv und da gelten dann eben die Regeln mit allen ihren Schwächen. Schauen wir mal, wie es dann bewertet wird..

    Wieso sollte es Nikola Portner nicht möglich sein, im Falle einer unbewussten Einnahme eine plausible Ursache zu liefern?

    Der Zeitraum ist aufgrund der Nachweisbarkeitsdauer von Methamphetamin im Urin auf wenige Tage eingegrenzt. Da die Substanz vom Körper sukzessive abgebaut und ausgeschieden wird, müsste bei einer länger zurückliegenden Aufnahme der Substanz die Stoffmenge größer gewesen sein als bei einer Aufnahme kurz vor dem Dopingtest. Die Wirkung von Methamphetamin führt bei typischer Dosis zu deutlich spürbaren Wahrnehmungsveränderungen, beschleunigter Pulsfrequenz, Herzschlag und Atmung sowie Glücksgefühlen. An einen solchen Zustand würde sich ein Profisportler, der die Signale seines Körpers in- und auswendig kennt, definitiv erinnern und hätte so den konkreten Zeitpunkt. Falls er sich an kein entsprechendes Ereignis erinnern kann, dann müsste die aufgenommene Dosis entsprechend sehr gering gewesen sein, sodass sich die Aufnahme auf den Tag der Probenentnahme am 10. März eingrenzen ließe.

    Dann gilt es den definierten Zeitraum detailliert zu skizzieren, mögliche Ursachen zu benennen und mit Experten zu analysieren. Methamphetamin liegt schließlich nicht einfach beim Bäcker auf dem Tresen herum und ein Profisportler trinkt im Tagesverlauf auch nicht aus zig verschiedenen fremden Flaschen oder nascht bei der halben Verwandtschaft vom Teller.

    Und auf der Basis, einer erinnerlichen Darstellung des Beschuldigten, einer plausiblen Geschichte, die erzählt wird, würdest Du als Richter ihn freisprechen? Ich würde das als Richter nicht. Ich würde mir das beweisen und nicht erzählen lassen. Portner kann seine Unschuld nicht beweisen. Das geht nicht, selbst wenn es so war. Nicht als Beweis im Sinne eines Sachverhalts oder Fakts im Verfahren.

    Doping ist für mich die bewusste Einnahme eines Mittels zur Leistungssteigerung. Einigkeit besteht ja wohl darin, dass die Menge die unmittelbar nach dem Spiel gefunden wurde nicht zur Leistungssteigerung in den 2 Stunden davor geführt haben kann.

    Das mag für Dich so sein. Für die NADA ist das unerheblich und für Portner auch. Der hat zwei positive Proben und damit liegt ein Verstoß nach ADO Artikel 2.1.1 vor. Das sind die Regeln. Daran gibt es nix zu diskutieren - egal ob man das moralisch richtig, wahrscheinlich oder fair findet.

    Es ist wie es ist und die Verteidigungslinie des SCM bzw. des Sportlers zielt m.E. auch klar auf Schadensminderung bzw. mildes Urteil ab -> geringe Dosis, Haarprobe, Einzelfall, ggf. Verunreinigung oder kein absichtliches Handeln...das alles könnte zu einem reduzierten Strafmaß führen. Und ich meine, das war auch von Anfang an das Ziel.

    Unser Gerechtigkeitsempfinden oder unser Wunsch wie, was gewertet werden sollte, Maßstäbe aus anderen gesellschaftlichen Bereichen, all das ist hier irrelevant. Aus dem Kommentar zu Artikel 2.1.1 der Anti-Doping-Ordnung:

    Zitat

    Nach dem „Strict-Liability“-Prinzip ist ein Athlet immer verantwortlich und ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen liegt vor, wenn in seiner Probe eine Verbotene Substanz gefunden wird. Der Verstoß liegt unabhängig davon vor, ob der Athlet absichtlich oder unabsichtlich eine Verbotene Substanz gebrauchte oder ob er fahrlässig oder anderweitig schuldhaft handelte.

    Dem hat sich auch Nikolai Portner unterworfen. Die A- und B-Probe waren positiv. Egal welche Analogie man jetzt aus dem Verkehrsrecht oder persönlichen anekdotischen Beobachtungen heranzieht, es liegt ein Verstoß vor. Die Hoffnung die bleibt, ist ein mildes Urteil aufgrund der flankierenden Randbedingungen.

    So ist es wohl. Gehen wir mal davon aus, dass er nicht vorsätzlich und mit leistungssteigernder Absicht die Stoffe zu sich genommen hätte, so wäre die Tragik, dass die Regeln gar nicht anders sein können. Mit meiner Fanbrille auf der Nase und der o.g. Eingangsbedingung hoffe ich auf ein möglichst mildes Urteil und wünsche dem Menschen Nikola Portner viel Kraft und einen sicheren Halt in seinem sozialen Umfeld.

    Die Formulierung war ja:

    Zitat

    ...die Auflage bekommen, während der Saison keine Spieler nachzuverpflichten, die unseren Etat übersteigen würden.

    Damit ist ja quasi jede Nachverpflichtung möglich, die anderweitig finanziert wird (was ja irgendwie das Wesen einer Nachverpflichung ist, nicht eingeplant und zusätzlich zum Planfall). Sei es durch freiwerdende Gehälter verletzter Spieler oder externe Finanzierung durch Sponsoren oder weil man gerade mal noch eine Sondereinnahme generieren konnte. Wer mal eben 4,1 Mio. auf sein Konto überwiesen bekommt, der schafft auch schon ein halbes Jahresgehalt für eine Nachverpflichtung...

    Diese Nachverpflichtungssperre halte ich für einen zahnlosen Tiger...

    Wir reden über eine der Schlüsselpositionen im Spiel, dass haben wir vergangenes Wochenende wieder deutlichst gesehen.

    d'accord, wobei man auch entgegnen könnte, dass es die erste Saison mit einer sehr guten Torhüterleistung ist. Davor war das immer zu kompensieren und die Analyse war seinerzeit, dass man Etat gar nicht in die Torhüter stecken muss, weil der Kader in der Lage war, mehr Tore zu werfen als man kassierte. Gut da wird man aktuell andere Möglichkeiten haben- sowohl finanziell als auch von der Attraktivität her. Ablösesummen in der genannten Größenordnung wären dann allerdings trotzdem sehr, sehr schmerzhaft. Gleichwohl sind die Zwangspunkte wohl so wie sie sind.

    Ich kann der Argumentation von Elias schon folgen und halte sie auch für sinnvoll. Der Kardinalfehler, der hier ständig gemacht wird ist, das man Rechtsgrundsätze aus dem Strafrecht, Stichwort Unschuldsvermutung, 1:1 auf Anti-Doping-Regeln überträgt. Positive Doping-Probe = Schuld, Unschuld muß belegt werden. Straftat = Schuld muß bewiesen werden. Klingt ähnlich, ist aber total gegensätzlich. Im aktuellen Fall kommen dann auch noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinzu, weil es durch die gefundene Substanz Verstöße gegen andere Rechtsvorschriften gegeben haben könnte, außerhalb des Sportrechts.

    Die Masse der User hier in der HE, wird nicht Jura studiert haben und schmökert auch nicht ständig in den Anti-Doping-Regeln. Da wird auch mal etwas miteinander vermischt. Ist eben so ähnlich, wie beim Rechtsempfinden der Bevölkerung und der Rechtsprechung der Justiz, die auch nicht immer übereinstimmen.

    die von mir zitierte zweite Passage basiert auf Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Warum sollen diese allgemeinen Rechte für Doping nicht gelten?

    ... Natürlich gilt für Portner momentan nicht die Unschuldsvermutung, denn es gibt den begründeten Anfangsverdacht, die A-Probe, dass er Substanzen in Mengen im Blut hatte, die nicht erlaubt sind.

    "Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, welches besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist."

    oder

    "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

    Ich werde und würde mir sowieso nichts verbieten lassen und mein Post hat auch gar nichts mit dem SCM zu tun.

    Wie blöd sind eigentlich Profisportler, in der heutigen Zeit noch etwas einzupfeifen?

    Ganz ehrlich, ich würde mich freuen, wenn er eine lange Sperre bekommt, das wünsche ich jedem, der sich was auch immer einwirft.

    Du unterstellt jetzt, dass Portner sich etwas eingepfiffen hat, ohne das Ermittlungsergebnis, die B-Probe oder weitere Erkenntnisse abzuwarten? Du unterstellst weiter, dass er das aktiv selbst gemacht hat, ohne Sachverhaltskenntnis? Auf der Basis forderst und wünschst Du jetzt eine lange Sperre und damit ggf. das Ende der sportlichen Karriere und Schaden für den Menschen Nikola Portner? Ernsthaft?

    Dann wünsche ich mir, dass die B-Probe negativ ist und Du zur Strafe "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" von Heinrich Böll auf dem Marktplatz laut und deutlich vortragen musst.

    Einfach mal das Video von Handballrecht schauen und dann ruhig sein!

    Auch wenn es pro-SCM wirkt - ich eigentlich zufrieden sein müsste- kann ich mit dem Inhalt und der Darstellung des Videos offen gesagt nicht viel anfangen und finde es als Argumentationsgrundlage wenig geeignet. Auf der Basis anderen usern Meinungsäußerungen zu untersagen ist für mich insofern auch nicht akzeptabel. Das müssen wir dann jetzt eben mal aushalten und warten was rauskommt.

    Du, das Faß mache ich hier bestimmt nicht auf. Ich weiß aus der Vergangenheit das Flensburg sich früher was Behandlung von bestimmten Spielern in Krisensituationen nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, aber diese Einblicke habe ich beim SCM nicht. Im Zweifel ist der Verein für Pressevertretung und Anwalt aber das wichtigste. Das sollte man immer bedenken.

    Alles gut. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der SCM in anderem Kontext das Thema Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sehr ernst nimmt und das wohl vermutlich auch vorliegend so gehandhabt haben wird. Passt schon. :hi:

    Magdeburg selbst macht durch die Pressemitteilungen ja auch mit. Streng genommen dürften sie das gar nicht in dieser Form kommentieren, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht. Das ist eben aber unter dem Gesichtspunkt Marketing und Schadensbegrenzung für den Verein. Das ist nicht im Interesse Portners.

    Magdeburg gibt nicht mal ne Diagnose eines verletzten Spielers raus. Meinst Du ernsthaft, die geben ihre Pressemitteilung raus, ohne das mit dem Spieler abgestimmt zu haben? Never ever.

    ... Der Herr hat einen positiven Doping-Test. Die Beweislast ist gemäß der Regeln ausschließlich bei ihm, zu erklären, warum er NICHT gedopt hat. ...

    Das widerspricht sich nicht mit dem was ich sage. Doping ist noch nicht zu 100% sicher nachgewiesen, aber es gilt die Schuldvermutung.

    spannend, wie gelenkig man sein muss, um sich so zu verrenken.

    Ganz einfach, er ist seit gestern auch von der HBL gesperrt. Das ist nach der Anhörung gestern veröffentlicht worden.

    Wenn die HBL das so entschieden hat (vorläufige Suspendierung), dann übersteuert das natürlich die Entscheidungsmöglichkeiten des Vereins (worum es ja hier primär ging). Danke, hatte ich noch nicht gelesen.

    Angenommen du hast deinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen und musst jetzt leider regelmäßige Alkoholtests machen, um deine Abstinenz zu beweisen um diesen wieder zu erlangen. Am Wochenende gewinnt der SCM das Finale und du feierst das mit 18 Köstritzer. Blöderweise hast du vergessen, dass du Montag aufs Amt musst. Hier werden 0,1 Promille festgestellt und die Augenbrauen hochgezogen. Dann wird festgestellt, dass nach aktuellem Kenntnisstand die gemessene Konzentrationshöhe einen Bruchteil der typischen Einnahme dieser Substanz beträgt.

    Das ist der Wert der SCM-Meldung.

    Die zweite SCM-Stellungnahme hat für mich zwei Kritikpunkte, beide bezogen auf den zweiten Satz:

    "Nach aktuellem Kenntnisstand beträgt die gemessene Konzentrationshöhe einen Bruchteil einer typischen Einnahme dieser Substanz."

    1. Es wird doch für für den nachgewiesenen Wirkstoff (Methamphetamin) einen Grenzwert geben. Liegt man drüber ist das zu ahnden. Liegt man drunter ist es keine Meldung wert. Für den Sachverhalt selbst dürfte es keine Rolle spielen, ob knapp drüber oder weit drüber. Ob man da jetzt ein Position hinsichtlich des Strafmaßes aufbaut oder hofft, dass die B-Probe knapp drunter liegt (weil die A-Probe eben nur minimal drüber lag...wer weiß.

    2. Was ist denn eine "typische(n) Einnahme dieser Substanz"? Das was Torhüter in der HBL üblicherweise so nehmen? Das was jeder sowieso zuführt? Ich würde es erst mal grundsätzlich als untypisch empfinden, Methamphetamine zuzuführen. Und falls doch, wie hoch ist denn dann die typische Dosierung, dass da bezogen auf diese Menge nur ein Bruchteil nachgewiesen wurde? Ich würde da gern einen Griff dran kriegen, sehe da aufgrund der völlig inhaltsleeren Formulierung keine Chance.

    Für mich hätte es diesen zweiten Satz nicht gebraucht, aber ich bin auch kein Jurist.

    Sicherlich aber diese Substanz wäre ja sogar im Straßenverkehr für Otto Normal Verbraucher förderlich und würde die Reaktionszeit und damit den Bremsweg verkürzen. Ich relativiere das erstmal. Es wird jetzt, wie ich schon schrieb ein riesiges Medienbohay gemacht. Noch gilt für mich die Unschuldsvermutung. Bisher ist es immer noch ein Verdacht. Dabei sollte man es belassen, bis das Verfahren beendet ist und nicht ständig in der Grütze rumrühren.

    Naja, im Straßenverkehr stehst Du ja aber auch nicht im Wettbewerb mit anderen und verschaffst Dir einen unlauteren Vorteil .... hoffe ich jedenfalls. Der Vergleich hinkt dann doch, auch wenn ich dem Teil mit der Vorverurteilung durchaus folgen kann und will.