ZitatOriginal von nadiner
Daraus wird man Stiebler z.B. keinen Strick drehen können, zumal da einige Vorsatz und Fahrlässigkeit gleichstellen. Das Aufarbeiten der unprofessionellen Zettelwirtschaft wird auch noch ne Weile andauern. ("Die Arbeit in der Handball Magdeburg GmbH war sehr unsortiert und sehr unprofessionell. Wir haben ein hohes Maß an Zettelwirtschaft festgestellt und eine Reihe Defizite", so der Vereins-Präsident.; 6.4.2007 - hw.com)
zum einen geht es nicht um die HMD sondern um die gGfL. Über Zettelwirtschaft in diesem Unternehmen ist nichts bekannt, geschweige denn belegt... ![]()
Zu dem anderen Punkt: mag sein, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei Festlegung des Strafmaßes (sofern nachgewiesen) ne Rolle spielen sollten. Ich bin aber auch der Meinung, dass ein GF 6Monate nach Amtsübernahme die Geschäftsgrundlage seines UNternehmens überprüft haben sollte.
ALI: Wenn ich mich recht entsinne, war S.S. auch schon vor dem Rücktritt von BUH (03/2007) in das Geschäft eingebunden...vlt. nicht verantwortlich, aber wo der Hase lang läuft, sollte er bereits vor September 07 gewußt haben...Aber in gewisser Weise hast Du recht, bevor nicht das Gegenteil bewiesen ist, gehen wir bei beiden mal von der Unschuld aus... ![]()