In einem ersten Schritt sollte man in Auswertung dieser (auch in Hinblick auf die vielen fragwürdigen Entscheidungen) katastrophalen Saison grundsätzlich allen Mannschaften grundsätzlich eine ausreichende Karenzzeit für das Einlegen eines Protestes gewähren. Wenn man schon durch gravierende Regeländerungen das Spiel so schnell macht, dass Schiedsrichter, Kampfgerichte, etwaige Delegierte und natürlich auch die Mannschaften regelmäßig überfordert sind, muss zumindest im professionellen Handball die Möglichkeit bestehen, spielentscheidende Szenen auch im Nachgang eines Spieles umfassend zu prüfen und gegebenenfalls ein Veto einzulegen!
Ich fände es gut, wenn die spielleitende Stelle grundsätzlich ein Einspruchsrecht erhielte (z.B. bis zu 72 Stunden nach Spielende), denn diese hat u.a. die Aufgabe einen für alle teilnehmenden Mannschaften fairen Wettbewerb sicherzustellen. Meinetwegen könnte dann allen Vereinen ein Antragsrecht eingeräumt werden, um die spielleitende Stelle auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen und wenn die spielleitende Stelle nach Sichtung der zugrundeliegenden Indizien (in der HBL also in der Regel das Videomaterial vom Spiel) einen Regelverstoß für möglich hält, dann leitet sie das Einspruchsverfahren ein und die Sportgerichte können entscheiden.
Zudem wäre es wünschenswert, dass eingelegte Einsprüche und laufende Einspruchsverfahren transparenter gemacht werden. Hätte die Öffentlichkeit am 07. Juni gewusst, dass der Einspruch von TuSEM Essen noch nicht final entschieden ist, dann hätte es am 11. Juni sicherlich andere Reaktionen gegeben.