Beiträge von Arcosh

    Sie haben hier aber auch beim Verstoß (Anpfiff) nicht eingegriffen

    Ja, keine Frage.

    Hier im Thread wurde aber mehrfach und von verschiedenen Usern geäußert, dass die Offiziellen vor Wiederanpfiff die Spieler hätten durchzählen und den Fehler des Dessau-Roßlauer HV noch vor Anpfiff hätten korrigieren sollen.

    korrekt, nichts anderes steht in meinem Beitrag und in den verlinkten Dokumenten

    Du schreibst in Deinem ersten Beitrag "Ein proaktives Eingreifen zur Verhinderung von Regelverstößen vor der Weiterführung des Spiels ist also in bestimmten, klar definierten Situationen ausdrücklich vorgesehen und gewünscht." und genau diesen proaktiven Eingriff vor Weiterführung des Spiels habe ich in Frage gestellt. Insofern sehe ich keine Übereinstimmung.

    Im Urteil wird also auf "Spielentscheidend" verwiesen.

    Spielentscheidend war der eine Spieler mehr 3 Sekunden vor Schluss mitnichten.

    Essen hätte mit viel Hexerei maximal noch 1 Punkt holen können. Damit wäre alles beim alten geblieben.

    Ich hoffe, das Essen dafür seine Quittung bekommt. Egal ob alles rechtens war.

    Entscheidend für die Rechtssprechung ist der Ausgang dieses Spiels und nicht das Saisonresultat. Das Gericht ist zur Ansicht gekommen, dass mit drei Feldspielern mehr im Angriff, drei Sekunden Restspielzeit und Freiwurf an der gegnerischen Neun-Meter-Linie ein Torerfolg wahrscheinlich gewesen wäre. Somit war der Regelverstoß entscheidend für die Punkteverteilung in diesem Spiel - ergo: spielentscheidend

    nozdormu

    Ein Spieler zuviel auf dem Spielfeld ist ein Regelfehler aber für sich genommen noch kein Regelverstoß. Das Kampfgericht soll natürlich auf den Regelfehler hinweisen und eingreifen, aber erst nachdem er auch eingetreten ist - in diesem Fall nach Wiederanpfiff des Spiels.

    Grundsätzliche Regelfrage:

    Wieso sollten die Offiziellen überhaupt vor Anpfiff nachzählen, wie viele Spieler auf dem Feld stehen und das gegebenenfalls korrigieren? Wäre dies nicht ein Eingriff der neutralen Offiziellen zugunsten der fehlbaren Mannschaft? Aus- und Einwechslungen sowie die Anzahl der Spieler auf dem Feld obliegen den jeweiligen Mannschaften. Die Delegierten sollen lediglich eingreifen, wenn es zu Verstößen kommt. Dazu gehört es meiner Meinung nach nicht, eine Mannschaft, die einen Spieler zuviel aufstellt noch vor Spielbeginn auf den möglichen Fehler hinzuweisen.

    Wieso schafft es Essen aber Hamm nicht ?

    Arcosh, du kennst doch auch das Leben 😉

    Fristen sind einzuhalten, so hart sie manchmal sind und wie weh es manchmal tun kann.

    Vollkommen richtig!

    In diesem Zusammenhang wäre die Frage interessant, wer TuSEM Essen den wertvollen Hinweis gab, im Spielprotokoll einen Einspruch anzukündigen. ( DynAndy & Anett) In der DYN-Aufzeichnung vom Spiel sieht man, dass nach Spielende alles harmonisch war. Keine Beschwerden von der TuSEM-Bank, sondern nur allseitiges Händeschütteln. Vor dem Unterzeichnen des Spielprotokolls muss also noch irgendwer den Fehler bemerkt haben.

    Auch Hamm hätte Einspruch einlegen können o.ä. !

    Sie haben es nicht gemacht, also muss man mit den Konsequenzen leben und darf sich hinterher nicht beschweren.

    Dieses Vergehen wurde während des Spiels nicht bemerkt, sondern erst nachträglich beim Videostudium als ein Einspruch nicht mehr möglich war.

    [...]

    An Essen:

    - Hätten Sie die Chance gehabt, den Protest zurückzuziehen, als Sie vor'm Abstieg gerettet waren (wenn ja: Haben Sie darüber nachgedacht?)?

    [...]

    Die Frage hat Helge-Olaf Käding bei "Kreis Ab" (Folge #419) teilweise beantwortet: Solange die Entscheidung noch spieltechnisch relevant war (Abstieg, Qualifikation DHB-Pokal, etc.) hätte das Verfahren nur eingestellt werden können, wenn beide verfahrensbeteiligten Parteien (TuSEM Essen und die HBL) sich beide für eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen hätten.

    Meine persönliche Einschätzung ist, dass die HBL als neutraler Vertreter aller HBL-Vereine einer Einstellung des Verfahrens nicht hätte zustimmen können, da sie nicht die Interessen eines HBL-Mitglieds (Dessau-Roßlauer HV) über die Interessen eines anderen HBL-Mitglieds (ASV Hamm-Westfalen) stellen darf.

    "Gemeinsam für den Osten" galt aber nicht als der HC Elbflorenz darauf verzichtete, Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim VfL Schwartau-Lübeck einzulegen. Da war man sich selbst der Nächste.

    Rico Göde, Sportlicher Leiter des HC Elbflorenz: "Wir haben allerdings keinen Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, da es für uns keine Option ist, ein komplettes Wiederholungsspiel zu bestreiten. Das wäre im vorliegenden Fall die Konsequenz gewesen."

    Hab ich grad schon mal im 2.Liga Absteigsthread geschrieben. Am Ende entscheidet es die MV. Würde eher aber darauf doch schließen, dass man Stuttgart in die erste Runde schickt, weil schlechtester 1.Ligist.

    Schlechtplatziertester Erstligist im DHB-Pokal 2025/26 ist der 1 VfL Potsdam.

    Da die Teilnahme am Pokal zugesichert wurde, kann man nicht einfach einen Platz streichen. Und welcher Erstligist will schon in der 1. Runde starten. Ich Tippe auf entsprechende Freilose

    Wenn zu wenig Teilnehmer in einem Wettbewerb sind, kann dieser durch "Freilose" auf die notwendige Teilnehmerzahl aufgefüllt werden. Im aktuellen Fall des DHB-Pokals 2025-26 würde nach dem bisherigen Modus, aber eigentlich eine Mannschaft zu viel teilnehmen. Freilose würden bedeuten, dass zwei Mannschaften in einer 0. Runde antreten müssten, während der Rest per Freilos die 1. Runde erreicht. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Nicht auszudenken wären beide ins F4 gekommen.

    Dies will man 25/26 sicher vermeiden und wird uns recht bald einen neuen Modus präsentieren.

    Ich denke nicht, dass dies der HBL schlaflose Nächte bereitet. Die Leistungsunterschiede zwischen 1. und 2. Bundesliga sind so groß, dass Zweitligisten im Final Four die absolute Ausnahme bleiben werden und zu diesem Zweck keine Modusänderung notwendig ist.

    Ein unberechtigter Pfiff des Kampfgerichtes hat aber auch folgen für das Spiel wenn der Spieler selbst falsch herausgegangen ist und dann wieder das Spielfeld betritt, damit nachher korrekt ausgewechselt werden kann.

    Ein unberechtigter Pfiff des Kampfgerichtes stellt aber keinen Regelverstoß dar. Die Folgen eines unberechtigten Pfiffs des Kampfgerichtes sind in den Handballregeln explizit geregelt und können direkt vor Ort entsprechend umgesetzt werden. Daher wäre meine Maßgabe im Zweifelsfall an das Kampfgericht lieber einmal zu viel das Spiel zu unterbrechen als einmal zu wenig.

    Ich habe vorhin schon klar geschrieben, dass die Fehlerhäufigkeit in den Griff bekommen werden muss und dazu Vorschläge geschrieben. Eben evtl. durch "Mitverantwortung" der spielenden Vereine solche Fälle von Regelverstößen (zu viele Spieler) komplett aus der Thematik "Gerichtsbarkeit" heraus zu bekommen.

    Das ist in meinen Augen der einzig sinnvolle Ansatz.

    Ja, Menschen machen Fehler. Aber wenn es in der kommenden Saison auch nur einen Fall von zu vielen Spielern auf dem Spielfeld nach einer Spielunterbrechung gibt, dann hätten HBL und DHB in der Sommerpause alles falsch gemacht.

    Für die Schiedsrichter gilt: Vor der Freigabe des Spiels einmal tief durchatmen, einen Blick auf die Anzeigetafel werfen, wie viele Zeitstrafen aktuell aktiv sind, und bei beiden Mannschaften die Spieler nachzählen.

    Für das Kampfgericht gilt: Betritt ein Spieler unerwartet die Spielfläche, ohne dass ein anderer Spieler diese verlässt oder eine Zeitstrafe abgelaufen ist, dann ist das Spiel im Zweifelsfall zu unterbrechen, um die Situation aufzuklären. (Damit wäre auch der Regelverstoß beim VfL Schwartau-Lübbecke verhindert worden.)

    Die HBL muss den Fokus darauf haben, ob in den Hallen der 1. und vorallem 2. Bundesliga das Kampfgericht stets so platziert ist, dass sie ihren Aufgaben vollumfänglich nachkommen können und stets einen freien Blick auf die Auswechselräume und das komplette Spielfeld haben.

    In #2 klang das aber bei Dir noch anders ... ;)

    Das stimmt so nicht bzw. ist von Dir arg verkürzt dargestellt.

    Zunächst hat die HBL auf ihrem eigenen Medienkanal bestätigt, dass die direkte Qualifikation fürs Achtelfinale auch auf einen Zweitligisten angewendet wird - obwohl die offiziellen Richtlinien in diesem Punkt zumindest lückenhaft waren.

    Die "Richtlinie für die Durchführung von Spielen des DHB-Pokals" beinhaltet seit einigen Jahren folgenden Modus:

    Dieser Modus funktioniert aber nicht mit 16 anstatt 15 Erstligisten, die in der 2. Runde in den DHB-Pokal einsteigen würden. Da die 11 Mannschaften aus der 3. Liga dem DHB von der HBL garantiert wurden, wird die HBL wohl entweder die Anzahl der Zweitligisten reduzieren müssen (nur Platz 1 bis 10, d.h. neun Mannschaften ohne HWB Balingen-Weilstetten) oder ein Erstligist müsste schon in der 1. Runde starten. Das wird auf der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

    [..] Zudem wäre es wichtig. Alternativen zum Wiederholungsspiel zu haben. So wie hier bei Essen vs Dessau, dass man hätte als Sportgericht urteilen können: Regelverstoß und spielentscheidend, allerdings hätte in 3 Sek max. nur noch 1 Tor fallen können. Urteil/Wertung hier: + 1 Tor Essen, also Unentschieden. Wäre ohne Aufwand für die Teams „schnell“ erledigt und wäre auch in der Wahrnehmung für alle nachvollziehbar

    Der Rechtsprechung muss eine objektive und für alle Fälle nachvollziehbare Richtlinie zu Grunde liegen. Wo willst Du denn die individuellen Grenzen ziehen? Schon allein ein Tor einfach zuzusprechen ist recht willkürlich. Stell Dir vor, am Saisonende hätte TuSEM Essen auf dem Abstiegsplatz 17 gestanden und der Dessau-Roßlauer HV einen Punkt davor auf Platz 16 mit schlechterem Torverhältnis. Würdest Du auch so argumentieren, wenn dieses zwar mögliche, aber nie tatsächlich erzielte Tor damit entscheidend für die Abstiegsfrage zwischen beiden Mannschaften gewesen wäre?

    Für drei Sekunden in doppelter Überzahl darf vom Sportgericht ein Tor gutgeschrieben werden. Wie viele Sekunden müssten es bei Sechs gegen Sechs sein? Ab welcher Restspielzeit gibt es +2 Tore? ....

    In meinen Augen gibt es bei spielentscheidenden Regelverstößen keine sinnvolle Alternative zum Wiederholungsspiel. Das ist im Grunde genommen auch kein Problem, weil Regelverstöße die absolute Ausnahme sein sollten. Hier sind HBL und DHB (als Organisator des Schiedsrichterwesens) gefordert, dass ein Chaos wie in dieser Saison nicht wieder vorkommt.

    Urlaub - Einem AG muss nach meinem Wissen einem Arbeitnehmer 10 Tage Urlaub nach Wunsch des AN anbieten, sprich 10 Tage darf sich ein AN frei aussuchen. Wann soll das ein Verein gewährleisten, wenn nicht NACH dem letzten Spieltag? Daher laufen für mich alle "klugen Vorschläge", solche juristischen Probleme in Zukunft einzuplanen, komplett ins Leere, da sie nicht realistisch mit dem Arbeitsgesetz vereinbar wären.

    Vom 01. Juli bis zum Trainingsauftakt wäre ein Urlaubszeitraum mit Planungssicherheit. Ansonsten bietet die lange EM-/WM-Pause mögliche Urlaubszeiträume.

    SCM-Rambo:

    Aufgrund der Situation mit Balingen (direkt fürs Achtelfinale gesetzt) Bedarf es einer Anpassung der Richtlinien zur Durchführung des DHB-Pokals und das wird üblicherweise auf einer

    ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Solang nicht endgültig feststeht, welche 36 Vereine in der Mitglieder der HBL sind, wird man keine Verfahrensfehler bei Abstimmungen riskieren und daher denke ich, dass die Mitgliederversammlung Anfang Juli stattfinden wird.