Die Stadt Zwickau, die wesentlich an der Betreibergesellschaft der Halle beteiligt ist, kann aus rechtlich/technischen Gründen nicht auf die Hallenmiete bzw. teile der Hallenmiete verzichten. Also wird es - rein technisch - über einen Zuschuss geregelt. Die hier angedeutete Subventionierung des Vereins mit EUR 216.000 Cash für den Spielbetrieb ist nicht gegeben.
Was du hier schreibst, ist nachweislich falsch. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau hat es letztes Jahr aufgeklärt. Bei den vom BSV Zwickau veranschlagten Kosten handelt es sich eben nicht um die reinen Mietkosten, sondern um die Gesamtkosten um ein Spiel in der Stadthalle auszurichten. Das ist auch der Grund, weshalb der Zuschuss an den Verein gezahlt wird. Insofern kann man sehr wohl von einer Subvention sprechen.