Welche Strafe bei fehlender Spielberechtigung?

  • Welche Konsequenzen hat ein Verein bzw. ein Spieler zu erwarten, der nichtspielberechtigt ist für Verein A, aber für Verein B regulär spielt und außerdem in Verein A auf einem falschen Pass spielt?

    Einmal editiert, zuletzt von Missy ()

  • 1. Verlust alles Spiele von Verein A wo er mitgespielt hat (und da man es ja nicht 100%ig nachweisen kann vielleicht auch der Spiele wo der Pass verwendet wurde, da bin ich mir nicht sicher)


    2. Sperre für Spieler (auch in Verein B)


    3. Geldstrafe für Verein A


    4. Bei hohen Spielklassen vielleicht Geldstrafe gegen den Spieler

  • Hallo Missy,
    bei solchen Fragen empfiehlt sich immer ein Blick in die Rechtsordnung:


    § 12 Fälschen eines Spielausweises oder Spielberichts, Missbrauch eines
    gültigen Spielausweises
    (1) Wer einen Spielausweis oder einen Spielbericht fälscht oder verfälscht oder von einem gefälschten oder für einen Dritten ausgestellten Spielausweis vorsätzlich Gebrauch macht, ist mit einer Sperre von zwei bis zwölf Monaten zu bestrafen.
    (2) Wer einen Schiedsrichter veranlasst, einen falschen Spielbericht abzufassen, Vorfälle nicht zu melden oder falsche Aussagen zu machen oder dies ernsthaft versucht, ist mit einer Sperre von zwei bis acht Monaten zu bestrafen.
    (3) Ein Schiedsrichter, der derartige Fälschungen begeht, Vorfälle nicht meldet oder falsche Aussagen macht, ist mit einer Sperre von zwei bis zwölf Monaten zu bestrafen.
    (4) Die Verhängung weiterer Strafen ist zulässig.


    § 13 Erschleichen der Spielberechtigung
    (1) Wer durch falsche Angaben eine Spielberechtigung erschleicht, die Eintragung falscher Daten im Spielausweis bewirkt, von einem solchen Spielausweis vorsätzlich Gebrauch macht oder einen für einen Dritten ausgestellten Spielausweis verwendet, ist mit einer Sperre von drei bis zwölf Monaten zu bestrafen. Außerdem kann auf Amtsenthebung und/oder Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung eines Amtes erkannt werden.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Und wie Du jetzt feststellst, kann sogar ein SR, der diesen Vorfall kennt und ihn nicht meldet, bestraft werden!
    Du siehst, es ist alles geregelt, es muss nur bekannt gemacht werden.


    Die Rechtsordnung in voller Länge findest Du im Internetauftritt des DHB unter "DHB-Intern" > "Satzungen/Ordnungen".
    Schönen Abend noch.

    JüM :)

Anzeige