Frage zur Spielberechtigung

  • Moin moin,


    ich habe da mal eine Frage:


    Wir haben einen neuen Spieler bekommen, der seinen Spielerpass bei uns abgegeben hat.
    Laut Angabe des abgebenden Vereins, hat der Spieler am 05.12.2010 sein letztes Spiel für diesen Verein gemacht. Also bekommt er eine Sperre von 2 Monaten und sollte dann spielberechtigt sein. Wir leiteten die Daten dem DHB weiter und erhielten eine Mail mit der Spielberechtigung zum 06.02.2011.
    Wir setzten den Spieler dann am 12.02.2011 ein und gewannen dieses Spiel.


    Der Gegner legte Protest ein und bat um Überprüfung der Spielberechtigung unseres neuen Spielers.Bei der Überprüfung kam heraus, dass er am 13.12.2010 sein letztes Spiel für seinen alten Verein gemacht hatte. Uns wurden die Punkte aberkannt und der Spieler bekam eine weitere Sperre von 3 Monaten.


    Hat jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem gehabt?Lohnt es sich Protest gegen den Protest einzulegen?Denn §16 der SpO vom DHB besagt:§ der Sp


    Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam. Gegen die Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.




    Wir sind uns keiner Schuld bewusst, da wir ja nicht wussten und auch nicht überprüfen konnten, wann der Spieler das letzte Mal gespielt hatte.


    Hat es schon mal ähnliche Fälle gegeben und wie sind die ausgegangen?
    ielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.

  • der spieler wird ja wohl selber wissen, dass er gespielt hat und von daher greift §16 nihct

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