Hallo liebe Zunftkollegen,
wie bestraft ihr denn einen Versuch einer groben Regelwidrigekeit / Unsportlichkeit (§§ 8:5, 8:6, 8:9 IHR)?
Beispiele:
- Der fehlbare Spieler versucht einen sog. Beincheck, trifft aber seinen Gegenspieler nicht.
- Der fehlbare Spieler will den am Boden liegenden Gegenspieler aus nächster Nähe gegen den Kopf werfen, verfehlt aber sein Ziel.
Ich persönlich habe solche Aktionen bisher immer so bestraft, als ob sie einen "Taterfolg" gehabt haben. Mir kommen jetzt nur Zweifel über den Regelbezug...
Sportliche Grüße!