Spieleraufenthalt nach roter Karte

  • Hallo,

    mich beschäftigt gerade folgendes:

    Ein Spieler erhält in der 1. Halbzeit eine rote Karte (Das wie und warum steht hier nicht zur Diskussion). Also, ab auf die Tribüne.


    Nun wird zur Halbzeit gepfiffen. Darf der Spieler in der Halbzeit zum Team, oder nicht?

    Viele Grüße


    Thorsten


    TuS Vinnhorst

  • Zitat

    Regel 16:8

    Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen. Danach darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. [...]

    Internationale Handballregeln

  • Danke für die Antwort.


    Dann will ich das mal ein paar Gedanken dazu weiter ausführen.

    1. der Spieler ist zwar sauer, aber akzeptiert das und sitzt auf der Tribüne => alles gut


    2. der Spieler ist zwar sauer und extrem aufgebracht, sitzt auf der Tribüne und geht in der Halbzeit mit in die Kabine. Was ist dann??

    Viele Grüße


    Thorsten


    TuS Vinnhorst

  • Der 2. Fall wird in den Internationalen Handballregeln im Anhang "Guidelines und Interpretationen" beschrieben:


    Zitat

    Disqualifizierte Spieler / Offizieller (Regel 16:8)

    Disqualifizierte Spieler und Offizielle müssen die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen und dürfen danach in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. Stellen die Schiedsrichter nach Wiederaufnahme des Spiels ein offensichtliches Vergehen eines disqualifizierten Spielers oder Offiziellen fest, ist dies in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Es ist jedoch nicht möglich, gegen diese Spieler oder Offiziellen im Spiel zusätzliche Strafen auszusprechen, und ihre Handlungen können in keinem Fall zur Verringerung der Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld führen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise ein disqualifizierter Spieler das Spielfeld betritt.

    Es ist dann Aufgabe der Spielleitenden Stelle im Nachgang auf das Vergehen zu reagieren. Grundsätzlich sind als Sanktion Spielsperren und Geldstrafen (nicht bei Jugendspielern) möglich.

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