Hallo zusammen,
gemäß §46 DHB-Spielordnung ist eine Spielverlegung zulässig. Ist es möglich, das durch Durchführungsbestimmungen dieses Recht an bestimmte Zeiten, z.B. maximal 48 Stunden vor Spielbeginn möglich, eingeschränkt werden kann? §46 enthält keine Öffnungsklausel für Verbände, allerdings wird in Satz 1 erklärt, das die Spielleitende Stelle in allen Fällen entscheidet.
Gruß Montana