Einschränkung des Rechts auf Spielverlegung durch Durchführungsbestimmungen möglich?

  • Hallo zusammen,

    gemäß §46 DHB-Spielordnung ist eine Spielverlegung zulässig. Ist es möglich, das durch Durchführungsbestimmungen dieses Recht an bestimmte Zeiten, z.B. maximal 48 Stunden vor Spielbeginn möglich, eingeschränkt werden kann? §46 enthält keine Öffnungsklausel für Verbände, allerdings wird in Satz 1 erklärt, das die Spielleitende Stelle in allen Fällen entscheidet.

    Gruß Montana

  • In BW nach den Dfb (§26) gibt es dazu zahlreiche Einschränkungen und weitere Betimmungen

    zum Beispiel "unzulässig bei Erkrankungen und Sportverletzungen"

    Dann: "Antrag und Zustimmung des Gegners müssen drei Tage vorher vorliegen, " d. .h für Samstagsspiele bis Mittwoch 23:59 Uhr.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)