Trainerverhalten nach Disqualifikation - Coaching

  • Das Forum wird ja zuletzt wieder vermehrt genutzt. Nun ist mir heute etwas passiert, das ich in den knapp 500 Spielen vorher auch noch nicht erlebt habe.

    Trainer bekommt noch in der ersten Halbzeit die komplette Progressionsreihe am. Nimmt auf der Tribüne Platz und gibt weiter Anweisungen. Ich weise ihn noch in der ersten Halbzeit darauf hin, dass er keinen Einfluss mehr auf die Mannschaft nehmen darf (ist das so korrekt?).

    Er geht zur Halbzeitpause mit der Mannschaft in die Kabine, darf er das?

    Und auch in der zweiten Halbzeit kommen immer wieder Äußerungen taktischer Natur (schneller zuschieben, wirf lang, rückt raus, etc) neben anderen zuscheuertypischen Ausrufen (gut gemacht, klasse gehalten, weiter so). Sind beide Äußerungen erlaubt, nur zuscheuertypische Äußerungen oder gar keine? (gerne mit Regelbezug)

    Muss zusätzlich noch einen Bericht zum Spiel schreiben und da stellt sich mir die Frage, ob das als sonstige Vorkommnisse noch relevant ist oder nicht.

  • aus dem DHB-Schiedsrichterportal:

    Wird ein Spieler oder ein Offizieller disqualifiziert, muss er gemäß den Bestimmungen der Regel 16:8 Absatz 1 die Spielfläche und den Auswechselraum unverzüglich verlassen. Er darf in keiner Form mehr Kontakt zur Mannschaft haben. Diese Bestimmungen finden sich zudem in den Guidelines zu Regel 16:8.

    In den Regelbestimmungen ist dieses Kontaktverbot umfassend formuliert („in keiner Form“). Neben den direkten, räumlich nahen Kontaktsituationen sind selbstverständlich auch Kontakte mittels elektronischer Medien untersagt.

    Ein disqualifizierter Trainer, der sich weitab in den Zuschauerreihen der Sporthalle aufhält und mittels Funkverbindung weiter Kontakt zu seiner Mannschaft hat, verhält sich ebenso regelwidrig wie der disqualifizierte Spieler, der aus der ersten Zuschauerreihe weiterhin Kontakt zu seinen Mitspielern hat. In diesem Zusammenhang sei an die von der IHF zuletzt herausgegebene Guideline zu Regel 4:7 bis 4:9 erinnert, die diesen Sachverhalt anspricht. Dort wird insbesondere erwähnt, dass technische Ausrüstung nicht zur Kommunikation mit einem gesperrten Offiziellen oder Spieler genutzt werden darf. Hier ist selbstverständlich auch die Kommunikation von Seiten des disqualifizierten Offiziellen oder Spielers gemeint.

    Für die Fälle, in denen Schiedsrichter nach Wiederanpfiff die Kontaktaufnahme eines disqualifizierten Spielers oder Offiziellen mit seiner Mannschaft feststellen, sind die weiteren Bestimmungen der Guidelines zu Regel 16:8 zu beachten. Sie müssen den Vorfall in einem schriftlichen Bericht festhalten. Eine weitere Bestrafung ist jedoch nicht mehr möglich (siehe hierzu auch Guideline zu Regel 16:8 Absätze 2 und 3).

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)