Gut beschrieben. Das Zweifachspielrecht kann sich tatsächlich als Win-Win-Situation herausstellen, wenn auch der klassentiefere Verein häufig nur den Nutzen daraus zieht, dass ihm ein herausragendes Talent noch ein oder zwei Jahre länger erhalten bleibt. Oft hat ja der höhere Verein nicht einfach das Glück, mal einen besonders starken Jahrgang zu besitzen, sondern verfügt über strukturelle Vorteile, bessere Trainingsbedingungen, höherklasige Perspektiven bei den Aktiven etc.
Das von dir noch selten beobachtete Gastspielrecht wird m.E. in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen.Wenn ich die Entwicklung in meinem Bezirk anschaue, gibt es doch sehr viele Jugendspiele, in denen noch sieben, acht oder neun Namen auf dem Spielbericht stehen. Die vorgeschriebenen zwei Ersatzbänke pro Mannschaft am Spielfeldrand sind meist völlig überflüssig. Meine Prognose: Es werden sich die Fälle mehren, bei denen man fürs Leben zu wenig und fürs Sterben zu viele Spieler*innen hat. Früher war hier die Lösung eine temporäre Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein in ähnlicher Lage. Mittlerweile sind aber viele Jugendmannschaften bereits fest installierte Spielgemeinschaften zweier oder mehrerer Vereine und die dürfen keine temporären SGs gründen. Also bleibt nur, die eine Mannschaft für eine Saison per Gastspielrecht in die andere zu packen und zu hoffen, dass es in der kommenden Spielzeit wieder besser aussieht.
Insgesamt keine gute Entwicklung, aber für viele Vereine überlebenswichtig. Ohne diese Flexibilität hätte man jetzt schon und - so vermute ich - in Zukunft noch viel mehr Mannschaften, die man vom Spielbetrieb abmelden müsste. Und was einmal weg ist...