@Tobi75
Die in Absatz 3.1 eingeforderte Beweislast für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen ist durch den positiven Doping-Befund nach Analyse der A- und B-Probe ausreichend gegeben. Absatz 2.1 legt fest "Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen." Auf Basis des NADC hat Nikola Portner damit zweifelsfrei gegen die Anti-Doping-Regeln der NADA (und der HBL) verstoßen - selbst wenn ihn kein persönliches Verschulden träfe. Es geht lediglich um die Frage welche Sanktionen für diesen Dopingfall angemessen sind und da kommen u.a. 10.5 und 10.6 ins Spiel. Deshalb ist es auch nicht richtig "Keine Sperre" mit einem "Freispruch" bezüglich des Dopingvergehens gleichzusetzen.
Sorry, aber jedem klar denkenden Menschen muss doch bewusst sein, dass diese Forderung, die Verantwortung einzig auf den Sportler abzuwälzen, absolut realitätsfern ist. Quasi jeder Geldschein in den USA enthält Kokainspuren. Selbst auf den Toiletten des Bundestags wurde Kokain nachgewiesen. Ja, ich weiß: Kokain ist nicht Meth. Aber Europas Meth-Hochburgen liegen in Deutschland. Hier hat man also die besten Chancen, damit in Kontakt zu kommen.
Wie soll sich denn ein Sportler verhalten, um dieser Forderung nachzukommen? Im Keller einschließen und nur selbst angebaute Nahrung zu sich nehmen? Nach draußen nur im Vollschutzanzug, ja nichts anfassen und auf keinen Fall etwas essen oder trinken, was man nicht selbst angebaut hat?
Man kann einer Pflicht nachkommen und wird trotzdem unter Umständen ein Ereignis nicht verhindern. Gerade der öffentliche Sektor lebt doch vor, wie niedrig die Hürde zur Pflichterfüllung sein kann. Straßenschäden -> Warnschild aufstellen = Pflicht getan. Baum fällt um -> Wir haben doch einen Baumbeauftragten den Baum begutachten lassen = Pflicht getan. Öffentliche Straßen und Fußwege im Winter räumen -> Wir können doch nicht überall zur selben Zeit sein = Pflicht getan.
Es muss dem Sportler möglich sein, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Das ergibt sich schon aus dem Grundgesetz. Und das bedeutet, dass man die oben formulierte persönliche Pflicht nicht von der Realität losgelöst betrachten kann. Und offenbar ist man beim DHB genau zu dieser Entscheidung gekommen.
Einige hier im Forum (und nun wahrscheinlich auch die NADA) versuchen auf Biegen und Brechen ein Konzept aufrecht zu erhalten, was sich mit dem echten Leben nicht in Einklang bringen lässt. Der nachvollziehbare Wunsch, Doping aus dem Sport rauszuhalten, wird höher bewertet als die Würde des Sportlers und sein Recht auf die Unschuldsvermutung. Im deutschen Recht ist die Beweislastumkehr nur in sehr wenigen Fällen anzutreffen. Beim Doping wird es aber als Selbstverständlichkeit hingestellt. Natürlich kann man argumentieren, dass sich jeder Profi-Sportler wissentlich und willentlich diesen Regelungen unterwirft und damit in Kauf nimmt, unschuldig zu sein und doch bestraft zu werden. Das Pechstein-Urteil zeigt, dass Vereinbarungen, die Sportlern aufgezwungen werden, nicht zwangsläufig unangreifbar sind.
Rechtsprechung und Auslegung von Gesetzen haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Der einzelne Mensch rückt immer mehr in den Vordergrund und "Das Wohl von Vielen, es wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder eines Einzelnen" hat nicht mehr den Stellenwert, den es mal hatte, als Spock diese Worte sprach. Deshalb kann ich mir durchaus vorstellen, dass die in den Dopingregeln verankerte Beweislastumkehr irgendwann gekippt wird, zumal sie seit Jahren diskutiert wird.