Zur Schwere der Tat: Nicht nur ist die Einnahme ein Verstoß gegen das BtMG - darum geht es mir nicht primär -, sondern vor allem ein Verstoß gegen die Fairness.
Jetzt will ich auch nochmal (weil ich das auch schon bei Facebook gelesen habe):
Woher kommt diese Aussage?
Das BtmG regelt Handel, Erwerb etc. aber nicht den Konsum.
Wenn mir jemand etwas anbietet und ich es sofort konsumiere, macht sich der Anbietende strafbar und nicht ich (da die kurze Zeitspanne kaum als rechtlicher Besitz gewertet wird)
Gab es da eine Aktualisierung im BtmG oder sind es diese Unwahrheiten/Laienjuristerei von der hier gesprochen wurde?