Mein Posting heute morgen war als Mod und vielen Dank für Deine Reaktion. Du hattest harte, grenzwertige Worte gewählt, damit hohe Massstäbe gesetzt - gleichzeitig aber HBF und DHB vermischt. So wie ich es verstehe ist es die DHB-Rechtsordnung und gilt auch im Bereich der HBF, diese hat aber nur mittelbaren Einfluss. Ist wie mit den Handballregeln, das sind auch die der IHF und der DHB kann nur in definiertem Rahmen davon abweichen.
Ich nehme mal das „offiziell“ raus und antworte gezielt privat. Ich bin sehr wohl der Meinung, ganz persönlich, dass etwas erlaubt und trotzdem moralisch verwerflich sein. Beispiele sind immer schwierig - ich versuche es mal möglichst abstrakt. In den USA gibt es die Todesstrafe, wenn also dort jemand zum Tode verurteilt wird, dann ist das korrekt. Und trotzdem finde ich es moralisch verwerflich.
Und wenn der THC jetzt eine Spielerin entsprechend der DHB-Ordnung in der dritten Liga einsetzt, weil sie dort hilft und man in Bietigheim eh keine Chance sieht, dann ist das zulässig. Und ich persönlich finde schon, dass es legitim und die zulässige Meinungsäußerung ist, das moralisch verwerflich zu finden.
Ich selbst hätte es nicht so formuliert. Weil ich die angedeuteten Gründe, sofern sie stimmen, nachollziehen kann. Und weil oft die „klagenden“ Vereine eine Doppelmoral an den Tag legen, weil sie es mit ihren 2. Mannschaften genauso machen.