Eine Selbstbeschränkung funktioniert rechtlich nur, wenn es sie offiziell nicht gibt, quasi ein "Gentlemen Agreement". Sobald das in irgendeiner Form geregelt ist, hält es vor keinem Gericht stand. Wenn ich also das Beispiel aus dem Rollstuhlbasketball übertrage und irgendeine Bonus-/Malus-Regelung für ausländische Spieler vereinbare, dann wird es dadurch juristisch angreifbar.
Und ein reines "Gentlemen Agreement" setzt voraus, dass es alles Gentlemen sind. Gab es jahrelang in Österreich, max. 3 Ausländer und für den 4. Ausländer wurde eine "Jugendförderabgabe" an die Liga gezahlt. Ein Spieler galt übrigens nicht als Ausländer, wenn er als C-Jugendlicher schon einen österreichischen Spielerpass hatte. Und regelmäßig gab es einen oder zwei Vereine, die ihre Zustimmung für das Agreement an andere Dinge koppelten oder selbst nach Zustimmung sich nicht mehr daran halten wollten. Der Verband hat das umgestellt, jetzt gibt es in einem Umlageverfahren Prämien für Clubs mit besonders vielen jungen österreichischen Spielern, aber Vereine klagen dagegen.
Am Ende bin ich überzeugt - eine Regelung muss konform zu EU-Recht sein und in den DFB verankert sein, sonst funktioniert sie nicht.