So allgemein formuliert klingt das sehr nah an falsch. Haftsumme und gezahlte Einlage müssen nicht korrelieren. Insbesondere ist es auch möglich die Haftsummen zu erhöhen ohne die Einlagen anzufassen.
Im Einzelfall kann es natürlich de Facto richtig sein. Dann aber gern auch so formulieren. BG
Nein, wenn du die Haftsumme per Vertrag erhöhst, wird sie nunmal als Haftkapital gebucht. Sofern sie dann noch nicht bezahlt ist, muss dann aber die Einlage als nicht geleisteter Vermögensgegenstand offen ausgewiesen werden bei der Gesellschaft (wie eine Forderung). In Höhe einer nicht geleistete Hafteinlage haftet nun mal der dahinter stehende Gesellschafter. Und die Geschäftsführung wäre angehalten von den Gesellschaftern die Gelder einzutreiben.
Es kann wiederum zu sonstigen Einlagen kommen (nicht haftungswirksam). So etwas wurde 2024 gemacht und im Nachgang wurde diese Gelder haftungswirksam, weil man das Stammkapital entsprechend erhöht hat.
Für mich hat es trotzdem ein Geschmäckle. Ich kenne die genauen Zeitpunkte, zu denen die Haftungssummen erhöht wurden nicht. Fakt ist eins. Zum 30.06.2024 wurde mehr Kommanditeinlage gezeigt als haftungswirksam war. Denn von den 2,986 Mio waren wie im Jahr davor nur 2,564 Mio. haftungswirksam.
Im Normalfall korrelieren Haftsumme und Kommanditeinlagen. Hier zum angegebenen Stichtag nicht. Mehr wollte ich nicht ausdrücken!