Es gilt nicht die Unschuldsvermutung. Der Herr hat einen positiven Doping-Test. Die Beweislast ist gemäß der Regeln ausschließlich bei ihm, zu erklären, warum er NICHT gedopt hat. Das ist das Gegenteil von Unschuldsvermutung! Die Unschuldsvermutung gilt sodann wieder, wenn er es geschafft hat, zu erklären, zum Beispiel durch negativer B-Probe, verunreinigte andere Medikamente oder ein ärztliches Attest (was ich alles drei absolut nicht ausschließe). Ich kann verstehen, dass es Magdeburger nahe geht, aber lediglich aufgrund der Zugehörigkeit zum eigenen Verein gilt nicht automatisch die Unschuldsvermutung bei einem nachgewiesenen Dopingfall. Bitte die Reihenfolge beachten.