Ok nur dies ist doch nach dem Saison wieder eher und wahrscheinlich ein Fall für Gerichte, denn was wäre wenn und wie wasserdicht ist alles.
Da kann man davon ausgehen das es am Ende der Saison vor Gericht landet, sollte man Absteigen wegen der 8 Punkte.
Wenn dann macht es doch nur Sinn mit Lizenz ist weg für 26/27 es wird mit 17 Mannschaften gespielt oder Krefeld kann bleiben.
Oder man bekommt einen Lizenz auf Vorbehalt und erfüllt man im Mai 27 die Auflagen und kann nachweisen das man den Verein saniert hat und hält die Liga bekommt man eine für 27/28.
Das gäbe es mMn nicht viel zu klären, da der Vorgang bei Insolvenz während einer laufenden Saison klar in der Satzung der HBL geregelt ist:
§ 8b Folgen bei Insolvenz
1. Wird gegen einen Lizenznehmer bzw. gegen den wirtschaftlichen Träger eines Lizenznehmers während eines laufenden Spieljahres ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so werden dem Lizenznehmer am Ende der laufenden Spielsaison 8 Pluspunkte aberkannt.
2. Wird für die kommende Spielsaison von dem unter Ziffer 1 genannten Lizenznehmer bzw. dessen wirtschaftlichen Träger unter Einhaltung der maßgeblichen Fristen (§§ 2; 7 Ordnung zur Lizenzierung) eine Lizenz beantragt und befindet sich dieser Lizenznehmer bzw. dessen wirtschaftlicher Träger in einem Insolvenzplanverfahren, so muss dieses erfolgreich bis zum 10.04. des laufenden Spieljahres, für das die Lizenz erteilt worden ist, beendet sein. Dies bedeutet, dass bis zum 10.04. des laufenden Spieljahres, für das die Lizenz erteilt worden ist, durch das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 258 InsO beschlossen sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, kann keine Lizenz für die kommende Spielsaison erteilt werden.
3. Wird gegen einen Lizenznehmer bzw. gegen den wirtschaftlichen Träger eines Lizenznehmers der Bundesliga nach den maßgeblichen Fristen zum Antrag auf Erteilung der Lizenz (§§ 2; 7 Ordnung zur Lizenzierung) ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, oder wird die unter Ziffer 2. geregelte Frist (10.04. des laufenden Spieljahres) nicht eingehalten, so kann - durch den Verein selbst- oder - mit einem neuen wirtschaftlichen Träger ein Lizenzantrag bis zum 15.04. der laufenden Spielsaison (Ausschlussfrist) für die 2. Bundesliga gestellt werden. Zweitligisten können nur einen Antrag beim DHB für die 3. Liga stellen, auf dessen Entscheidung der Ligaverband keinen Einfluss hat.