Freundschaft!
Na bei einer KG musst du aber, wenn du deine Haftsumme erhöhst auch die Einlage erbringen.
Man kann natürlich, wenn das Kapitalkonto höher ist, als deine bisherige Haftsumme durch Umwandlung zu einer Haftsumme machen. Da hier aber das sonstige Kapital neben dem Haftkapital negativ ist, dürfte das bei keinem der Beteiligten der Fall sein.
Und daher sind zeitnah auch entsprechende Einlagen nach der Haftsummenerhöhung zu zahlen gewesen. Natürlich erst nach Eintragung im November, die sich etwas hinzog, da es ein paar Umgliederungen, eine Erbenermittlung (Holdorf), Abspaltungen und Unklarheiten für das Register gab. Das wurde mit der Anmeldung vom 21.11.2025 nachgeholt.
Ich habe mir das jetzt noch einmal genauer angeguckt. Auch im aktuellen Abdruck sind nicht die Kapitaleinlagen aufgeführt, sondern nur die Haftsummen. Die aktuelle Haftsumme minus der Veränderung seit dem 30.06.2024 ist geringer als die Kapitaleinlagen zum 30.06.2024. Also kann man leider daraus nicht auf die Einlagen schließen. Sie könnten also heute auch (müssen eigentlich sogar) höher sein als die Haftsumme. Ergo kann man dazu gar nichts sagen zum heutigen Zeitpunkt. Wir müssen auf die Abschlüsse warten.