Die gestrige Veröffentlichung seitens des ThSV Eisenach ist an Überflüssigkeit und Unprofessionalität kaum zu überbieten. Sie stellt keinen Mehrwert in der eigentlichen Sache dar und kann mit diesem Weg der Veröffentlichung (Eisenachs Geschäftsführer Rene Witte hätte auch das persönliche Gespräch mit dem DHfK Leipzig suchen können) lediglich dazu angedacht sein, in der Öffentlichkeit Stimmung gegen Leipzig und deren Einspruch zu erzeugen. Dabei hatte Eisenach vorher durchaus Sympathien auf ihrer Seite, weil die meisten Handball-Interessierten Ihnen die erarbeiteten Erfolge gönnen und Eisenach selbst keinen Fehler begangen hatte.
Die fehlerhafte Spielzeit ist anhand des vorliegenden Spielmaterials von DYN eindeutig belegbar. Als das akustische Signal für die Auszeit ertönt, war das Spiel unterbrochen und im Bildhintergrund ist die Hallenuhr mit 58:49 zu erkennen. Noch vor dem Kameraschnitt ist zu erkennen, dass die Zeit weiterläuft und bei Ende der Auszeit verkünden der Hallensprecher und der TV-Moderator, dass nur noch 65 Sekunden zu spielen seien. Es fehlen 6 Sekunden, das Kampfgericht hat auf diesen Fehler der Zeitnahme anscheinend nicht adäquat reagiert und daher liegt meines Erachtens ein Regelverstoß gegen Regel 2:9 vor.
Der Knackpunkt ist der "spielentscheidende" Charakter des Regelverstoßes. Das Verbandsgericht des Thüringer Handball-Verbandes hat dazu im Urteil 1/2011-2012 festgestellt:
Zitat
"Eine spielentscheidende Situation liegt dann vor, wenn die erkennende Rechtsinstanz zu der Auffassung gelangt, dass ohne den vorliegenden Regelverstoß eine andere Spielentscheidung mit einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten gewesen wäre, d. h. wenn durch eine andere Auslegung der Situation eine andere Spielwertung nicht nur lediglich möglich, sondern hochgradig wahrscheinlich wäre."
Leipzig kann zu Recht vorbringen, dass im letzten Angriff der Leipziger Spieler im Moment des Schlusssignals frei durch ist und 6 Sekunden mehr als ausreichend gewesen wären, um von Höhe der Mittellinie zum Tor zu ziehen und den freien Torabschluss gegen den Torhüter zu suchen. Eisenach dürfte hingegen argumentieren, dass sie den Zeitpunkt ihrer Auszeit im letzten Angriff bewusst der verbleibenden Spielzeit angepasst hatten und am Spielende zwar das passive Vorwarnzeichen gegen sie angezeigt war, aber noch zwei Pässe hätten gespielt werden können, sodass Leipzig trotz 6 Sekunden längerer Spielzeit nicht mehr zum Torabschluss gekommen wäre. Ich persönlich halte die Eisenacher Position für stark genug, um die hohe Hürde "spielentscheidend" entkräften zu können und halte daher die Veröffentlichung auf der eigenen Website für überflüssig - wenn nicht sogar schädlich.