Tätlichkeit oder nicht?

  • Diese Frage ist bereits von einem SR-Lehrwart beantwortet worden, aber ich würde gern mal Meinungen hören.


    Auf einem Turnier ist kurz vor Ende eines Platzierungsspieles dem SR von einem Spieler nach einer Entscheidung gegen seien Mannschaft die Hose heruntergezogen worden.


    Der Spieler wurde vom SR disqualifiziert (SR-Beleidigung). Laut SR-Lehrwart ist diese Entscheidung korrekt.


    Meine Frage nun: Ist dies nicht ggf. als Tätlichkeit zu werten und wie sollte ein SR angemessen reagieren?

    Normal ist Durchschnitt! :Hail:

  • wat et nich allet gibt....



    na - wenn ein sr diese aktion als tätlichkeit bewertet, dann kann ich da bestens mit leben. ein 'angriff auf den körper' ist das vielleicht nicht - aber ähnlich dem anspucken ist's ein angriff auf unversehrtheit und würde des sr.

  • es kommt ja auch drauf an wie angegriffen sich der sr vorkommt und ob er sowas mit einem schmunzeln wegsteckt oder er wirklioch böse wird!!
    finde die strafe gerecht, denn der schiri ist un dbleibt eine respektsperson!!

  • Ich würde die Aktion (wie du schon geschrieben hast) als Beleidigung (beleidigende Geste) werten, damit ist Rot sicherlich korrekt.


    Für die Tätlichkeit hat die Regel 8:7 im Kommentar folgende Beschreibung parat:"Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert. Es ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Affekthandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken wird ausdrücklich als Tätlichkeit erachtet"


    Wie härter_schneller schon richtig gesagt hat, ist diese "Hose herunterziehen" kein Angriff auf den Körper, wie es Regel 8:7 fordert. Ein Angriff auf die Unversehrtheit bzw. Würde des SR ist eine Beleidigung.


    Mal abgesehen davon, dass auch eine SR-Beleidigung ziemlich harte Konsequenzen haben kann (die auch dem Strafmaß bei Ausschlüssen nahe kommen können), hat ein Ausschluss kurz vor Spielende einen ähnlichen Effekt.


    Abgesehen davon, dass ein SR in diesem Fall auf SR-Beleidigung und damit Rot entscheiden sollte, kann der Betreiber (und da habe ich noch keine Ausnahmen erlebt) den fehlbaren Spieler vom restlichen Turnier ausschließen. Das ist möglich und ich habe es auch schon des öfteren erlebt (leider).

  • Sogar eher ausschluß als rot! Aber darunter geht ja wohl nicht!

  • ja aba hallo Auschluss!! Der SR muss ja nich imma angespuckt oda beschimpft werfden! des geht eindeutig gegen die Würde und den REspekt des Schiris!!!

    Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

  • Ausschuß ist hier nicht angebracht.


    Das Herunterziehen der Hose ist eine Beleidigung, was für den Spieler aber kaum Vorteile bringt. Die Spielleitende Stelle kann auch in solch einem Fall bis zu vier Spielen Sperre verhängen UND eine Geldstrafe bis zu 5.000 EURO. Im BHV würde dieser Spieler die Hose niemals vergessen.

  • Wobei 5000 für den Anfang wohl auch etwas hochgegriffen wären. Aber auch "mal" 100€ für solch eine Aktion tun schon weh. Zumindest wenn der Verein nicht zahlt.
    Schwaniwolli: Gilt bei Beleidigungen Vereinshaftung?

  • Sämtliche Geldstrafen fallen unter Vereinshaftung.
    Jedoch sind die Geldstrafen nicht immer unerheblich. In dieser Runde wurde ein Verein im BHV von mir mit 400,00 EURO belegt, weil ein Sanitäter aus einen Gästespieler losgegangen war.


    400 EURO tun da schon sehr weh und bei der Aktion mit der Hose wären 400 EURO beim ersten Vorfall schon angebracht.


    Der betroffene Verein wird seinen Spieler da schon mit in die Verantwortung nehmen.

  • eigentlich nien, jedenfalls kenn ichs so das die Leute das sleber zahlne dürfen, weil sonst merken sies ja ni

  • Eben darauf wollte ich hinaus. Aber die Vereine wären ja schön blöd, wenn sie sich das nicht wiederholen würden.
    Aber 400 € tut schon weh, das glaub ich wohl ;)

  • Wieso meinst du das Ausschluß nicht angebracht wäre? also ich als schiedsrichter hätte ihn ganz klar gezeitgt und jetzt sage mir mal was da dagegen spricht. Das sit wohl ein angriff auf die würde des Schiedsrichter, nicht nur eine verbale Beleidigung sondern deutlich scvhlimmer!

  • Zitat

    Original von Volli21
    Wieso meinst du das Ausschluß nicht angebracht wäre? also ich als schiedsrichter hätte ihn ganz klar gezeitgt und jetzt sage mir mal was da dagegen spricht. Das sit wohl ein angriff auf die würde des Schiedsrichter, nicht nur eine verbale Beleidigung sondern deutlich scvhlimmer!


    Ein Ausschluss gibt es aber nur für Tätlichkeiten und eine Beleidigung, egal wie schlimm sie ist, ist keine Tätlichkeit.


    Zitat

    Original von Der Chris
    looool was für ne aktion
    :jump:


    Ja, ganz genau. Richtig tolle Aktion... :pillepalle:


  • Das kann ich nur unterstützen!
    Die speilleitende Stelle kann immer noch höhere Strafen ausprechen als die in allen Köpfen rumgeisternde mindest Strafe von 2 Spielen

    Gruß


    Jörg


    _________________________________________________________
    Lebe nach den drei großen L:
    Lernen,Leisten,Lachen!!!


    Wenn Handball so einfach wäre, würde es ja Fußball heißen!!! :baeh:


    :saufen:

  • Zitat

    Original von JOGI73
    Das kann ich nur unterstützen!
    Die speilleitende Stelle kann immer noch höhere Strafen ausprechen als die in allen Köpfen rumgeisternde mindest Strafe von 2 Spielen


    §5 Abs.5d RO DHB spricht von maximal 4 Spielen Sperre (max. ein Monat). Leider nicht mehr...
    Aber wie gesagt: Angriffe auf die Unversehrtheit und die Würde des SR sind BELEIDIGUNGEN.
    Da bringt es leider nix, die Regeln hin- und herzubiegen. Denn wenn derjenige Einspruch einlegt, dann revidiert die Rechtsinstanz (nicht evtl. schon die spielleitende Stelle?) die Geschichte, und das hat gar keine spieltechnischen Folgen. Dann lieber "nur" vier Wochen Sperre und Geldstrafe für den Übeltäter, als dass er (nur weil ich als SR mal das Kreuz zeigen wollte) "ungeschoren davon kommt.

  • ich denke auch das die Strafe richtig ist die da ausgesprochen wurde..
    sowas kommt sicherlich nicht gerade häufig vor..manche schiri´s hätten aber sicherlich auch einen ausschluß gegeben..

    !!! Handball rules!!!
    :jump:

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