Beleidigung Sperre

  • Folgender Sachverhalt:
    Schiedsrichter geben aufgrund einer Beleidigung eine 2 Min Zeitstrafe. Diese Beleidigung wird mit dem Wortlaut und dem Stichwort "Beleidigung" in den Spielberichtsbogen eingetragen.


    Kann die Spielleitende Stelle hier überhaupt noch eine Strafe nach § 17 der Spielordnung verhängen ?
    (Es erfolgte keine Disqualifikation und die "Beleidigung" erfolgte während des Spiels)

  • Ich les das so, dass man gem. § 17 RO-DHB hier grundsätzlich nur bestraft werden kann, wenn man disqualifiziert wurde ;)


    Edith meint, dass der SR selbst schuld hat, wenn die Beleidigung nicht geahndet wird, wenn er schon während des Spieles auf eine DQ verzichtet hat.


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer ()

  • Der SR hat hier sogar einen Regelverstoß begangen, da er die Tatsachenfeststellung "Beleidigung" sogar im Protokoll dokumentiert hat aber die vom Regelwerk dafür zwingend vorgesehene Strafe nicht gegeben hat.

  • hi jungs,
    wie berndo seh ich das auch...
    das rechtfertigt sogar einen Einspruch weg. Regelverstoß des SR.
    ok, ich geb ja zu je nach Spielleitende Stelle wird er keinen Erfolg haben.
    Näher drüber nachgedacht...hat die Mannschaft verloren, die aufgrund der "nur"-2-minuten-strafe einen Nachteil hatte?? dann gibts ne Neuansetzung...


    grüßle
    Daniel
    PS: manchmal ist weniger im Protokoll mehr... ;)

  • Na, ob so ein Regelverstoß spielentscheidend ist bzw. eine Rechtsinstanz diesen so bewertet, wage ich mal zu bezweifeln. Die spielleitende Stelle jedenfalls kann und darf dies auch gar nicht entscheiden.

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