Disqualifikation, dann Beleidigung - wie eintragen?

  • Hallo zusammen,


    Spieler foult einen Gegenspieler nach 8:5. Disqualifikation.


    Vor Wiederanpfiff beleidigt er die Schiedsrichter.


    Die Mannschaft muss für 4 Minuten mit einem Spieler weniger spielen und es gibt einen
    Bericht für die Beleidigung. Soweit klar.


    Aber wie trage ich das jetzt ein?



    Wo trage ich vorne die zusätzliche Strafe ein?



    Und: Wie trage ich das hinten ein?


    "Disqualifikation nach 8:10 a) wegen Beleidigung" kann ich nicht schreiben, oder?
    Die Disqualifikation war ja nicht wegen Beleidigung.


    Also müsste ich dann schreiben "Nach einer Disqualifikation beleidigte mich der Spieler...", oder?


    Schreib ich denn dann noch den Regelbezug 8:10 a) dahin oder nicht?


    Und sage ich den MVAs und dem Kampfgericht "mit Bericht"?


    Weil eigentlich ist ja 8:10 a) Disqualifikation mit Bericht.
    Ich geb da aber keine Disqualifikation, sondern hab die vorher schon gegeben.


    Die eigentliche Disqualifikation war ja ohne Bericht.


    Hm, steh auf'm Schlauch.


    Noch mal: Spielfortsetzung ist klar und dass ich es eintrage, ist auch klar.
    Nur wie ich es eintrage, weiß ich gerad nicht.
    Und das kann ja z.B. für eine Automatiksperre wichtig sein.


    Viele Grüße,
    Michael

  • Guten Tag Michael,


    also im Spielbericht würde ich vorne "Disqualifikation mit Bericht" eintragen und die Zeit der Disqualifikation zusätzlich bei "Mannschaftsreduzierung" hinschreiben lassen.


    Hinten würde ich dann schreiben: Disqualifikation nach 8:5 und 8:10a: "Nachdem Spieler XY wegen einer groben Regelwidrigkeit disqualifiziert wurde, beleidigte er Schiedsrichter AB mit den Worten "...".


    Den MVA's und dem Kampfgericht musst(!) du sagen, dass du mit Bericht disqualifiziert hast, da du ja auch schließlich einen Bericht zu dieser Situation (DQ nach 8:10a) einreichst.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Lukas

  • "16:9d Wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen einer dritten Hinausstellung), sich vor Wiederaufnahme des Spiels grob oder besonders grob unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt und die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten…" (aus Internationale Handballregeln (Hallenhandballregeln))
    MeinVermutung: Es gibt für die Beleidigung nur die zusätzliche Zeitstrafe, also keine zweite Disqualifikation und auch keinen Bericht aufgrund der zweiten DQ.
    Einen Bericht kann man natürlich immer schreiben, aber hier keinen Bericht mit Hinweis auf eine DQ nach 8:10a.

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