Beiträge von Funkruf

    Die Schiedsrichter stehen auch fest. Und mit Robert Schulze / Tobias Tönnies, sowie Maike Merz / Tanja Kuttler hat die IHF zwei deutsche Schiedsrichter für Olympia nominiert. Zwei deutsche Schiedsrichter-Gespanne bei Olympia gab es zuletzt vor 36 Jahren. Damals hat für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) Manfred Prause und Erhard Hofmann Spiele geleitet und das Finale der Männer zwischen die Sowjetunion (UdSSR) und Südkorea (KOR) als Krönung bekommen. Aber auch die Deutsche Demokratische Republik mit Peter Rauchfuß und Rudolf Buchta durfte sich über die Nominierung freuen und hat ebenfalls ein Finalspiel bekommen: Und zwar der Frauen zwischen Südkorea (KOR) und Norwegen (NOR).


    Für Schulze / Tönnies ist es der 2. Olympia-Einsatz, Merz / Kuttler geben ihre Premiere. Ansonsten sind auch viele "übliche Verdächtige" dabei.


    Youcef Belkhiri / Sid Ali Hamidi (ALG)

    Maria Ines Paolantoni / Mariana Garcia (ARG)

    Amar Konjicanin / Dino Konjicanin (BIH)

    Vaclav Horacek/ Jiri Novotny (CZE)

    Mads Hansen / Jesper Madsen (DEN)

    Ignacio Garcia / Andreu Marin (ESP)

    Julie Bonaventura / Charlotte Bonaventura (FRA)

    Adam Biro / Oliver Kiss (HUN)

    Gjorgji Nachevski / Slave Nikolov (MKD)

    Ivan Pavicevic / Milos Raznatovic (MNE)

    Havard Kleven / Lars Jörum (NOR)

    Bojan Lah / David Sok (SLO)

    Arthur Brunner / Morad Salah (SUI)

    Mirza Kurtagic / Mattias Wetterwik (SWE)

    Wobei das sehr theoretisch ist.


    Kann mich nicht dran erinnern, in dieser Saison im Profihandball mal eine Strafe fürs Zurücklaufen (außerhalb der Anwurfzone) gesehen zu haben.


    Nur Kozina in Hamburg, aber der hat ja bewusst die Ballannahme gestört, um Strafwurf zu provozieren.

    Kann dir da 2 Beispiele aus der CL liefern, die deshalb in unseren SR-Portal das Thema Regelklarstellung Störaktionen des Abwehrspielers bei der Anwurfausführung als Video schmücken (einer davon ist IHF-Lehrbeispiel).

    Vorsicht, kann national geändert werden, siehe Hinweis 17:9. IHF, Kontinental- und Nationalverband dürfen abweichende Regelungen die 17:8 und 17:9 betreffen, durchführen. Also auch was Spielzeitkontrolle Schiedsrichter/Delegierten betrifft.

    Auch der Delegierte darf das. Schiedsrichter/ Zeitnehmer und der Delegierte dürfen ein Spiel unterbrechen. Und gemäß Regel 2:3 das Schlusssignal geben (auch durch Pfiff).

    Zitat von Regel 2:3


    2:3 Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen Schiedsrichter und endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers. Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, der Zeitnehmer oder der Delegierte, um anzuzeigen, dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9).

    Die Frage ist, gab es so ein Signal. Es wäre aber auch schön, wenn der Zeitnehmer im Nachgang auch aktiv einen Hinweis geben würde und nicht nur der Delegierte.

    Oha, also was ich schon mal sehe ist möglicherweise eine Zehntelsekundenabweichung der Zeitmessanlage (sieht man auf dem Bedien-PC) und der TV-Uhr. Die Hallenuhr geht da ein paar Zehntel vor. Diese Szene, die den Torschiedsrichter zum Siebenmeterpfiff brachte, scheint bei 59:59 zu sein. Ob da aber schon 60:00 ist, ist nicht klar ersichtlich. Aber wenn das Vergehen noch während der Spielzeit passierte und der Torschiedsrichter nach dem Schlusssignal nun deshalb Siebenmeter gab, hätte dieser ausgeführt werden müssen. Die Frage ist hier einfach, wann genau ertönte das Schlusssignal, vor oder nach dem Vergehen. Ach ja: Weiß ist die angreifende Mannschaft.

    Brauchst du bei ihm nicht erwarten. Sonst bei Großveranstaltungen ja jedes Detail komplett beschreiben schreiben, aber bei sowas sparsam sein.

    In dieser Saison wurden bisher zu viele (eigentlich) geile Handballspiele durch falsche Ansetzungen deutlich weniger geil.

    Warum fragst du nicht Jutta, ob du den Part übernehmen kannst?

    Echt, seid Ihr alle bekloppt oder was? Statt Euch auf ein geiles Handspiel zu freuen, zwei heiße Meisterschaftsanwärter im Pokal-HF gegeneinander, wird sich hier über ungelegte Eier gestritten, nur weil der übliche Verdächtige mal wieder einen Schiri-Brandsatz geworfen hat. :nein:

    Danke, meine Meinung. Freuen wir uns doch lieber auf dieses Top-Spiel, was garantiert spannend wird. Leider kann ich es wegen Fortbildung nicht live verfolgen. X(

    Also wenn ich es richtig verstanden habe, hat es bei 59:59 einen Siebenmeter gegeben. Dann ist es doch eigentlich klar: Der Siebenmeter muss ausgeführt werden. Auch wenn dann das Schlusssignal ertönt, was eine Wiederholung des Siebenmeterwurfes bedeutet. Solange nicht feststeht, wie das Ergebnis des Siebenmeters ist (egal ob Fehlentscheidung oder nicht), muss das Spiel noch bis zum Ergebnis fortgesetzt werden und dann von den Schiedsrichtern beendet werden. Wenn das so stimmt und die Spielzeit korrekt war, hat der Technische Delegierte sich hier falsch verhalten und einen Regelverstoß begangen. Daher der Einspruch. Er darf ja gemäß Regel 2:3 i. V. mit Regel 17:9 ein Signal geben (wie auch Schiedsrichter oder Zeitnehmer), wenn das Schlusssignal der Spieluhr nicht ertönt. Aber anscheinend hat es überhaupt kein Schlusssignal gegeben, weder von der Spieluhr noch von Schiedsrichter, Zeitnehmer oder den Delegierten.


    Hast du den Link des Videos?

    Das aus der Spielordnung ist sehr interessant, aber auch verwirrend.

    Ich interpretiere das so, dass er B- und A-Jugend spielen darf und nachdem die Runde in B- oder A-Jugend beendet ist dann Herren.

    Aber nur eine Vermutung…

    Fachfremder hat es schon gut erklärt. Du findest den treffenden Passus in § 19 Abs. 1 und 4 der DHB-SpO. Es muss ein Antrag auf Spielberechtigung beim zuständigen Landesverband gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Spielerin 16 Jahre, der Spieler 17 Jahre alt wurde. Ist der oder die Spieler/-in im DHB-Kader darf sogar schon 1 Jahr früher der Antrag auf Spielberechtigung gestellt werden. Übrigens ist es dabei egal, ob er in der B- oder A-Jugend eingesetzt wird. Gemäß Abs. 4 muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Zustimmung der Sorgeberechtigte/n vorliegen. Das wars.


    Übrigens auch Abs. 2 und 3 sind zu beachten, besonders wenn es um Abtretung von dem Doppelspielrecht an einen anderen Verein im Erwachsenenbereich geht. Dies kann nämlich einmal im Spieljahr beantragt werden und wenn dem entsprechen wird, ist der Jugendspieler im Bezug auf die Erwachsenenmannschaft nur noch bei der anderen Mannschaft spielberechtigt. Er kann zwar im Jugendbereich des Stammvereins weiter spielen, allerdings ist er bei der eigenen Erwachsenenmannschaft nicht spielberechtigt. Das gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für die Erwachsenenmannschaft im anderen Verein gilt nur für Mannschaften in der fünfhöchsten Liga. Zur Verlängerung muss erneut ein Antrag gestellt werden. Zieht sich die Erwachsenenmannschaft zurück, darf in diesem Fall ein neuer Antrag auf Abtretung des Doppelspielrechts an eine Erwachsenenmannschaft von einem anderen Verein gestellt werden. Durch vertragliche Bindung bleibt das Jugendspielrecht beim Stammverein erhalten. Wenn das Jugendspielrecht beim Stammverein endet, ist das abgetretene Spielrecht bei den Erwachsenen des anderen Vereins automatisch beendet.


    Dann ist auch noch gemäß Abs. 3 wichtig, das der Stammverein seine Zustimmung unbedingt gibt. Dies wird durch Unterrichtung der zuständigen Passstelle des Stammvereins an die Passstelle des anderen Mannschaft, für den die Spielberechtigung eingetragen wird, erledigt.

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