7m Ausführung

  • 15:1

    Vor der Ausführung eines Wurfs
    muss der Werfer die richtige Position eingenommen haben.

    Der Ball muss sich in der Hand des Werfers befinden (15:6).
    Außer bei der Ausführung eines Abwurfs muss der Werferbei der Wurfausführung

    mit einem Teil eines Fußes ununterbrochen
    den Boden berühren


    bis der Ball die Hand verlassen hat.

    Der andere Fuß darf
    wiederholt vom Boden abgehoben und wieder hingesetzt werden (siehe auch

    7:6).
    Der Werfer muss diese Stellung einnehmen, bis der Wurfausgeführt ist (15:7 Absatz 2 und 3).



    Am Wochenende wurde ein 7-m vom SR abgepfiffen. Die Begründung war der Fuß des Schützen hätte nicht ununterbrochen Kontakt mit dem Boden gehabt.
    Der Schütze hatte aber nur nach Anpfiff die Fußspitze angehoben (Ferse hatte noch Kontakt) und dann wieder nach vorne gerollt und geworfen.



    Nach dem Spiel habe ich ihn darauf angesprochen und er sagte: Dadurch dass weder die Ferse noch die Fußspitze ständig Bodenkontakt hatte wäre seine Entscheidung richtig.



    Ich hab dass noch nie abgepfiffen, da ja das Standbein nie komplett in der Luft war.
    Lieg ich da falsch?

  • Für mich heißt das Fettgedruckte:
    zu jeder Zeit muss der Fuß Bodenkontakt haben, wobei das durch einen beliebigen Teil geschehen kann


    Er interpretiert es als:
    es muss einen Teil des Fußes geben, der ununterbrochen den Boden berührt hat


    Rein sprachlich gesehen geht beides. Ich denke/hoffe, seine Interpretation ist falsch.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Nee, der Schiedsrichter liegt falsch. Du hast ja schon den Regelbezug richtig genannt. Es muss laut Regel 15:1 ein Teil des Fußes ununterbrochen den Boden berühren, wenn ein Wurf ausgeführt wird. Außer beim Abwurf. Das heißt, er kann auch auf der Ferse oder auf Zehenspitzen stehen und werfen, Hauptsache ein Teil des Fußes hat ununterbrochen Bodenkontakt.

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