Seit dieser Saison gibt es das neue Zweifachspielrecht für A bis C-Jugendliche. Ein Spieler kann für einen zweiten Verein eine Spielberechtigung unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
- Antrag auf Zweifachspielrecht bis 31.10.
- Zweitverein spielt in höhrerer Spielklasse
- Spielberechtigung gilt nur in der Altersklasse des Spielers
Spannend sind die Rahmenbedingungen in Niedersachsen in der C-Jugend:
männliche C
Es gibt eine zweigleisige Oberliga (20 Mannschaften) und vier Landesligen (40 Mannschaften). Die Quali ist vor den Sommerferien abgeschlossen, zum Stichtag für den Antrag sind die Ligeneinteilungen eindeutig.
weibliche C
Es gibt sieben Staffeln in einer Vorrunde zur Oberliga (49 Mannschaften). Die Quali ist vor den Sommerferien, die Vorrunden werden nach den Sommerferien ausgespielt. Der letzte Spieltag der Vorrunde liegt eine Woche nach dem Ende der Meldefrist. Die Oberliga / Landesliga beginnt drei Wochen nach dem Stichtag.
Wer möchte mal raten, warum eine C-Jugendliche (Landesliga) in Niedersachsen kein Zweifachspielrecht bei einem Oberligisten bekommt?
Falsch! Es wird bei der Antragstellung nicht geschaut, ob ihr Verein bereits für die Oberliga nicht mehr in Frage kommt und ob der Zweitverein bereits qualifiziert ist. Theoretisch könnte sich das ja auch eine Woche nach dem Stichtag ergeben, in vielen Fällen wird es aber schon vorher feststehen. Spielerinnen aller 49 Vorrundenmannschaften sind systematisch vom Zweifachspielrecht ausgeschlossen...
denn sie spielen ja alle in derselben Liga!
Dass das Zweifachspielrecht nur für den Einsatz in einer höheren Spielklasse gilt, das spiele keine Rolle. Außerdem seien ja Oberliga und Landesliga keine Spielklassen sondern eine Fortführung (?!) der Vorrunde, also immer noch dieselbe Spielklasse.
Ein Landesverband grenzt weit über 550 C-Mädchen von vornherein vom Zweifachspielrecht aus, während alle C-Bengels, die nicht Oberliga spielen, das Zweifachspielrecht beantragen können.
Man sieht sich vor Gericht.