Aufheben des Vorwarnzeichens bei Bestrafung gegen Offiziellen während TTO

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit dieser Saison Schiedsrichter und habe auch schon meine ersten Spiele im Jugendbereich geleitet. Da mir Schiedsrichterei sehr viel Spaß macht, beschäftige ich mich auch außerhalb meine Ansetzungen intensiv mit dem Thema. Unter anderem lese ich aufmerksam die Artikel im Schiedsrichterportal. Dabei sind mir zwei Artikel zu ungewöhnlichen Spielszenen aufgefallen, die sich in meinen Augen hinsichtlich der korrekten Spielfortsetzung unterscheiden. Es geht um folgende Szene:


    Mannschaft A ist in Ballbesitz, die Schiedsrichter heben den Arm und zeigen das Vorwarnzeichen für passives Spiel an.

    Trainer A beantragt ein TTO, welches auch bestätigt wird.

    Während des TTO verhält sich ein Offizieller von Mannschaft B unsportlich (wegen Meckern, Überziehen des TTO etc.) und wird dafür progressiv bestraft.


    Spielfortsetzung ist natürlich Freiwurf für Mannschaft A an der Stelle an der sich der Ball während der Beantragung des TTO befand. Aber was ist mit dem Vorwarnzeichen für passives Spiel? Ist es weiter angezeigt oder aufgehoben aufgrund der progressiven Bestrafung?


    In einem Artikel wird beschrieben, dass das Vorwarnzeichen aufzuheben ist, in dem anderen Artikel, dass das Vorwarnzeichen weiter anzuzeigen ist. Begründung hierzu ist Erläuterung 4C Handhabung des Vorwarnzeichens.


    In Erläuterung 4C wird beschrieben, dass das Vorwarnzeichen aufzuheben ist, wenn eine persönliche Bestrafung gegen die abwehrende Mannschaft WÄHREND EINES ANGRIFFES gemäß Regel 16 gegeben wird. Die entscheidende Frage ist nun, gehört das TTO zum Angriff?


    Ich habe die beiden Artikel mal anghängt, ich hoffe das ist gestattet. Ich bin mal gespannt, wie ihr die Situation einschätzen würdet.



    https://www.dhb-schiedsrichter…d7d1515390b73a0ba11dcfa6a


    https://www.dhb-schiedsrichter…fc7ba46b3073ad148b440ca97

  • Ja. Die Mannschaft, welche Ballbesitz hat ist die angreifende Mannschaft. Das gilt auch bei Spielunterbrechung. Erst wenn sie den Ballbesitz verliert und die andere Mannschaft den Ball nun hat ist sie verteidigende Mannschaft. Also ist das Vorwarnzeichen aufgehoben, wenn es eine persönliche Bestrafung nach Regel 16 für Spieler oder Offizielle der verteidigende Mannschaft gibt, weil sie sich regelwidrig oder unsportlich verhalten haben. Auch beim TTO.

    Vielen Dank für die Antwort. Das war auch meine erste Einschätzung. Gibt es irgendeine Regel oder Guideline, die beschreibt, was zu einem Ballbesitz zählt?


    In einem der beiden oben genannten Artikel steht ja folgendes:

    Zitat

    Der Angriff ist durch das Team-Time-out quasi temporär ausgesetzt. Die progressive Bestrafung eines Spielers oder Offiziellen während eines Team-Time-outs benachteiligt die angreifende Mannschaft nicht noch zusätzlich. Zudem war es die Entscheidung der angreifenden Mannschaft, mit dem beantragten Team-Time-out ihren Angriff zu unterbrechen. Hierfür steht auch die an entsprechender Stelle der IHF-Erl 4C verwendete Formulierung: „Während eines Angriffs gibt es jedoch zwei Situationen, …“.


    In der vom Fragesteller angesprochenen Situation ist also nach Ablauf des Team-Time-outs das Vorwarnzeichen weiter anzuzeigen.

    Dort ist ja beschrieben, dass während des TTO quasi keine Mannschaft in Ballbesitz ist und deswegen das passive Vorwarnzeichen weiter angezeigt werden muss. Das kann ich nur bedingt nachvollziehen. Für mich besteht Ballbesitz auch während des TTO, da der Ballbesitz nicht durch Torerfolg oder Ballverlust abgegeben wurde.

  • Und inzwischen habe ich mich mal bei meinem Kampfrichter-Partner (ist SR-Chef und Lehrwart in meinem Handballkreis) mal schlau gemacht. Und er hat mir einen guten Hinweis gegeben, weshalb ich nun doch sagen kann, dass die neuere Variante richtig ist. Also das passive Vorwarnzeichen muss weiter gezeigt werden, wenn es eine persönliche Strafe gegen Spieler oder Offiziellen der verteidigende Mannschaft im TTO gibt. Du hast leider nicht das entscheidende mitzitiert, denn hier steht das entscheidende im 2. und 3. Absatz drin.

    Aber mach dir nichts drauß, an sowas wurde von seiten der IHF früher nicht gedacht und daher kam sowas zustande. Sowas ist auch ganz selten passiert. Und das ist nicht mal im Regelfragenkatalog.

  • Und inzwischen habe ich mich mal bei meinem Kampfrichter-Partner (ist SR-Chef und Lehrwart in meinem Handballkreis) mal schlau gemacht. Und er hat mir einen guten Hinweis gegeben, weshalb ich nun doch sagen kann, dass die neuere Variante richtig ist. Also das passive Vorwarnzeichen muss weiter gezeigt werden, wenn es eine persönliche Strafe gegen Spieler oder Offiziellen der verteidigende Mannschaft im TTO gibt. Du hast leider nicht das entscheidende mitzitiert, denn hier steht das entscheidende im 2. und 3. Absatz drin.

    Aber mach dir nichts drauß, an sowas wurde von seiten der IHF früher nicht gedacht und daher kam sowas zustande. Sowas ist auch ganz selten passiert. Und das ist nicht mal im Regelfragenkatalog.

    Vielen Dank für die Antwort. Schade ist nur, dass so etwas nicht in den Erläuterungen steht. Gilt diese Ausnahme nur bei TTO oder lässt sich dies auch auf weitere TO, die von den SR gegeben werden, anwenden (bspw. für eine Wischpause oder wegen eines verletzten Spielers)? Die Wahrscheinlichkeit dafür ist ja deutlich größer als bei einem TTO.

  • Das hieße dann, dass wenn während eines Time-Outs (kein Team-Time-Out) die abwehrende Mannschaft einen Wechselfehler begeht, der Arm auch oben bleibt (da wird ja auch kein Angriffsfluss unterbrochen, weil der Angriff "quasi temporär ausgesetzt" ist)?


    Ich bin mir nicht sicher, ob das einer sportrechtlichen Prüfung standhalten würde.

  • Das hieße dann, dass wenn während eines Time-Outs (kein Team-Time-Out) die abwehrende Mannschaft einen Wechselfehler begeht, der Arm auch oben bleibt (da wird ja auch kein Angriffsfluss unterbrochen, weil der Angriff "quasi temporär ausgesetzt" ist)?


    Ich bin mir nicht sicher, ob das einer sportrechtlichen Prüfung standhalten würde.

    Ja genau, eine solche Situation meinte ich. Mit oben genannter Begründung würde dadurch der Angriffsfluss auch nicht unterbrochen werden.

  • Bei einem Team-Out kann nun mal nicht angegriffen werden, also kann auch kein Angriffsfluss unterbrochen werden. Ist also kein Nachteil für die angreifende Mannschaft.

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  • Bei einem Team-Out kann nun mal nicht angegriffen werden, also kann auch kein Angriffsfluss unterbrochen werden. Ist also kein Nachteil für die angreifende Mannschaft.


    Ja, es steht so aber nicht in den Regeln und wurde die ganzen Jahre auch anders gelehrt und ausgeführt (auch im Spitzenhandball).

    Und an der Regel bzgl. des Vorwarnzeichens wurde in den letzten Jahren ja gar nichts geändert.

    Ich habe da schon Zweifel, ob diese aktuelle Auslegung regelkonform ist.

    Entweder, es wurde die ganzen Jahre falsch gemacht - oder jetzt.

  • Diesen Passus hat der ehemalige IHF-Regelverantwortliche Jürgen Scharoff geschrieben. Also wende dich bitte an ihn. Oder an Kay Holm oder Jürgen Bollhoff, denn die haben das übernommen und sind auch für den SR-Portal verantwortlich.

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