Wenn es gar kein Schlusssignal gab (oder nicht zu hören war), muss ja irgendjemand entscheiden, ob die Zeit rum war oder nicht.
Wer hätte das denn machen sollen laut des Gerichtes?
Die Schiedsrichter
Wenn es gar kein Schlusssignal gab (oder nicht zu hören war), muss ja irgendjemand entscheiden, ob die Zeit rum war oder nicht.
Wer hätte das denn machen sollen laut des Gerichtes?
Die Schiedsrichter
Wie hätten die Schiedsrichter das ohne akustisches Schlusssignal entscheiden sollen? Der Schiedsrichter kann neben dem Spielgeschehen nicht auch noch die Spielstandanzeige im Blick haben. Genau dafür gibt es den Zeitnehmer, der die Uhr für die Spielzeit bedient und im Blick hat.
Aber es war ja nicht der Zeitnehmer, sondern der Delegierte
Auch der Delegierte darf das. Schiedsrichter/ Zeitnehmer und der Delegierte dürfen ein Spiel unterbrechen. Und gemäß Regel 2:3 das Schlusssignal geben (auch durch Pfiff).
Zitat von Regel 2:3
2:3 Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen Schiedsrichter und endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers. Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, der Zeitnehmer oder der Delegierte, um anzuzeigen, dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9).
Die Frage ist, gab es so ein Signal. Es wäre aber auch schön, wenn der Zeitnehmer im Nachgang auch aktiv einen Hinweis geben würde und nicht nur der Delegierte.
Nach Regel 17:9 obliegt die Entscheidungshoheit aber ausschließlich den Schiedsrichtern. Dies wurde nach wie vor nicht geändert auch wenn es nach und nach ausbildungstechnisch und höherklassig durch den Einsatz des vermeintlich ach so notwendigen Technischen Delegierten aufgeweicht wird.
Die SR können also mit ihrer Entscheidung auf das Handeln des TD bzw. des ZN abstellen.
Zitat 17:9
Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die
Richtigkeit der Zeitmessung, treffen die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch
2:3).
Haben sie aber nicht gemacht.
Haben sie aber nicht gemacht.
Naja zuerst schon. Sich dann aber umentscheiden lassen.
Tja, sehr mysteriös.
Alles anzeigenNach Regel 17:9 obliegt die Entscheidungshoheit aber ausschließlich den Schiedsrichtern. Dies wurde nach wie vor nicht geändert auch wenn es nach und nach ausbildungstechnisch und höherklassig durch den Einsatz des vermeintlich ach so notwendigen Technischen Delegierten aufgeweicht wird.
Die SR können also mit ihrer Entscheidung auf das Handeln des TD bzw. des ZN abstellen.
Zitat 17:9
Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die
Richtigkeit der Zeitmessung, treffen die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch
2:3).
Vorsicht, kann national geändert werden, siehe Hinweis 17:9. IHF, Kontinental- und Nationalverband dürfen abweichende Regelungen die 17:8 und 17:9 betreffen, durchführen. Also auch was Spielzeitkontrolle Schiedsrichter/Delegierten betrifft.
Mich erinnert der Fall an Konstanz vor zwei Jahren.
Auch da wurde das Schlusssignal nicht gehört, und das Kampfgericht hat gesagt, Zeit war um.
Unterschied ist, dass da kein Delegierter war.
Ob man das Signal hier gehört hat oder nicht, bin ich mir auch nicht sicher