Hallo zusammen,
ich stelle immer wieder fest, dass aus Regel 8 der Teil 8.5.a. bei Schubsen von hinten in unseren (untersten) Ligen von Schiedsrichtern nicht angewendet wird. Ich halte ihn aber für den Gesundheitsschutz der Spieler für sehr wichtig.
Aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe, warum Schiedsrichter sie nicht anwenden: Die Regel ist ihnen gar nicht bekannt oder sie scheuen sich davor, Rot zu zeigen.
Wenn dann reden mit den Schiedsrichtern/dem gegnerischen Trainer nicht hilft, stehe ich als Trainer etwas ratlos dar.
Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um ein Foul, dass man z.B. bei der EM nicht einmal gesehen hat, da es totaler Absicht entspringt und daher ganz klar rot wäre.
Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr damit so macht und wie ihr dieses Thema seht und gerne auch, was ich daran womöglich falsch sehe ![]()
Danke schön!
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8.5.
Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a).
Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus (siehe nachstehenden Kommentar zu Regel 8:5). Neben den in Regel 8:3 und 8:4 angegebenen Merkmalen gelten folgende Entscheidungskriterien:
a. der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion;
b. eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts);
c. das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit.