Das Bundessportgericht unter Vorsitz von Horst Marquardt (Frankfurt) hat am Freitagabend den Einspruch des Handball-Bundesligisten SG Wallau-Massenheim gegen einen Verwaltungsbescheid von Bundesliga-Spielleiter Uwe Stemberg (Osnabrück) zurückgewiesen. Damit bleibt es bei Stembergs Entscheidung, dass das Pokal-Achtelfinale zwischen dem Regionalligisten SG Köndringen-Teningen und der SG Wallau-Massenheim für beide Mannschaften als verloren gewertet wird, weil sie 14 statt der erlaubten 12 Spieler eingesetzt hatten. Damit bleibt es auch dabei, dass das Viertelfinalspiel zwischen der HSG Nordhorn und den Wallauern, die seinerzeit in Köndringen hoch gewonnen hatten, nicht ausgetragen wird. "Wir haben vorher gesagt, dass wir jedes Urteil des Bundessportgerichts akzeptieren", sagte HSG-Manager Bernd Rigterink, der sicher ist: "Damit sind wir beim Final Four in Hamburg." Allerdings: Rechtskräftig ist das Urteil des Bundessportgerichts noch nicht; wenn den Wallauern das schriftliche Urteil in den nächsten Tagen zugestellt worden ist, bleibt ihnen eine Frist von 14 Tagen, um in Revision zu gehen und vor das Bundesgericht zu ziehen.
von Frank Hartlef
Quelle: Grafschafter Nachrichten