Ok, dann muss ich mich mal wieder zu Wort melden, denn ich kenne mich mit Messmethoden aus...
Es ist tatsächlich so, dass man bei einem Schnelltest keine genauen Grenzen festlegen kann, die jeweils angegebenen Cut-Offs bei diesen Tests sind in der Regel sehr hoch, damit nicht zu viele aufgrund von falsch positiven Schnelltests an den Pranger gestellt werden - da es sich bei solchen Tests, vor allem bei Amphetamine, immer um Gruppentests handelt (der Amph-Test reagiert auf Metamph, XTC, Ephedrin, diverse andere Designerdrogen und teilweise sogar auf irgendwelche Süssstoffe oder ähnliches) - schlägt der Test an, muss zwingend eine Bestätigungsanalyse folgen, im Strassenverkehr erfolgt diese dann aus Blut. Da lässt sich dann zweifelsfrei feststellen, welche Substanz den Test positiv gemacht hat und wie hoch die Konzentration war. Und ja, wenn wir im Labor mit der empfindlichsten Methode an die Sache rangehen, sind wir fast um den Faktor 1000 empfindlicher! Nur zur Veranschaulichung, möchte jemand nach einem Drogenvorfall seinen Führenschein zurück bekommen, gilt für die Urinkontrollen zum Abstinenznachweis ein Grenzwert von 30 ng/ml - unsere Bestimmungsgrenze liegt sogar noch geringer (kleiner als 10), die Nachweisgrenze sogar noch viel niedriger! (zur Erklärung, Nachweisgrenze gibt an, ab welchem Wert man sicher sagen kann, ja, die Subtanz war definitiv in der Probe, ab der Bestimmungsgrenze kann man auch sagen in welcher Konzentration!) Egal, ob man von 48 oder 78 ng/ml redet - das sind Werte, die bei uns als eindeutig positiv rausgehen würden! Für einen Führerscheinwiederbewerber wäre das Anstinenzprogramm mit sofortiger Wirkung beendet!