Mit der Reform der Spielordnung zur Saison 25/26 kommt nicht nur Unheil auf uns zu (siehe Festpielen), im Jugendbereich wird es bei den Spielrechten interessant. Bislang gab es das:
- Jugendspielrecht
Ein Jugendlicher darf in seiner Altersklasse und in der nächsthöheren Jugendaltersklasse spielen. Einschränkungen durch Festspielen und die 48-Stunden-Regel.
- Doppelspielrecht
Zusätzlich darf ein älterer Jugendlicher ein Spielrecht im Erwachsenenbereich beantragen und parallel dort spielen.
- abgetretenes Doppelspielrecht
Das Doppelspielrecht kann im Erwachsenenverein für einen Zweitverein wahrgenommen werden.
- Zweifachspielrecht (§ 19 a SpO)
Der Jugendliche darf im Zweitverein höherklassig spielen.
- Gastspielrecht (§ 19 b SpO)
Die eigenen Altersklasse im Heimverein nicht besetzt, der Jugendliche darf ein Spielrecht im Zweitverein wahrnehmen.
Neu im Jugendbereich ab 25/26:
Doppel-, Zweifach- und Gastspielrecht werden eingedampft und finden sich innerhalb des Jugendspielrechts wieder.
- Das Spielrecht wird aufgeschlüsselt und einzelnen Mannschaften zugeordnet. Es gibt ein Erst-, Zweits-, Drittspielrecht, aber KEIN Viertspielrecht, Spielerin darf (nur) in drei Mannschaften und ggf. zwei Vereinen eingesetzt werden.
Diese Saison hatte ich z.B. eine Spielerin in mD, wC II, wC I und Ende der Saison auch in wD eingesetzt. Ab 25/26 ginge das nicht mehr, da kein "Viertspielrecht" möglich.
a) Spielerin spielt ausschließlich im eigenen Verein. Kann dort mit Erst- bis Drittspielrecht in maximal drei Mannschaften spielen, Zweit- und/oder Drittspielrecht auf Antrag auch bei den Erwachsenen.
b) Spielerin übt Erst- und ggf. Zweitspielrecht im eigenen Verein aus, (Zweit- und) Drittspielrecht im anderen Verein. Eigene oder nächsthöhere Altersklasse, in jedem Fall aber höherklassig zur höchsten Mannschaft des Erstvereins.
c) ganz neu: Erstspielrecht im eigenen Verein, Zweit- und Drittspielrecht (immer höhere Liga) im Zweitverein in zwei Altersklassen.
d) keine Mannschaft im eigenen Verein: Erstspielrecht wohl verbrannt, Zweitspielrecht im Zweitverein möglich, Drittspielrecht auch in höherer Altersklasse, wenn Erstverein auch dort keine Mannschaft hat. Letzteres aber Exotenstatus, Vereinswechsel eher wahrscheinlich.
Neu: Spielerin (!) darf entscheiden, in welchem Verein sie bei Terminskollision spielt! Das war bislang ein gut gehütetes Geheimnis, es gab keine tatsächlichen Konsequenzen, wenn der Zweitverein sie hat spielen lassen, obwohl der Erstverein das untersagt hatte. Ganz heißes Eisen, würde ich nie gegen den Willen des Erstvereins durchsetzen, sonst war es das mit dem Vertrauen.
Neu: Bislang durften wir nur unbegrenzt Gastspielrechte je Altersklasse vergeben, die Zweifachspielrechte waren auf 3 pro Altersklasse (abgeben wie aufnehmen) begrenzt. Nun gibt es keine Beschränkung mehr auf nur drei Gäste mit Zweifachspielrecht. wir können je Altersklasse unbegrenzt Spielerinnen mit Zweit- oder Drittspielrecht spielen lassen.
Neu: Das bisherige Zweifachspielrecht ist auf C-Jugend aufwärts beschränkt. Nur das Gastspielrecht ging ab der E los (wenn es im Verband E-Jugend Spielerpässe gab). Fällt weg, bereits E-Jugendliche dürfen das Zweit- und/oder Drittspielrecht woanders wahrnehmen (ob das sein muss, steht auf einem anderen Blatt, ab der D kann es furchtbar sinnvoll sein).
Achtung Falle: " Ziffer 3 e) Das Zweit- und Drittspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse." Eher exotisch. Spiele ich in der für mich zweiten Mannschaft in der Saison, darf ich in derselben Liga meines Vereins nicht mehr zum Einsatz kommen.
Achtung Falle: Die Beschränkung auf maximal das Drittspielrecht ist tückisch, wenn Erst- und Zweitverein involviert sind. Beide müssen höllisch aufpassen, dass nach Einsatz in drei Mannschaften nicht ein Trainer noch mal kurzfristig ankommt und in der vierten Mannschaft kurzfristig Unterstützung braucht.
Achtung Falle: Nach Mitwirkung in Qualispielen (zählen in der Jugend zur neue Saison) ist das Erstspielrecht "verbrannt", bei Mitwirken in zwei Mannschaften auch das Zweitspielrecht. Kommt jetzt ein Vereinswechsel, sind bereits zwei Spielrechte weg! In neuen Verein dann also nur noch Einsatz in EINER Mannschaft.
Beim Festspielen habe ich über den "Gesetzgeber" DHB geschimpft, an dieser Stelle ein Lob. Ohne alle Rattenschwänze zu überblicken, wir haben eine erhebliche Vereinfachung des Spielrechtsdschungels, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint. Kein Viertspielrecht, also Jugendspielerinnen spielen maximal in drei Mannschaften, ist o.k. Wird ein Problem bei Vereinswechsel nach der Quali, hätte nicht weh getan, hier eine Ausnahme einzubauen. Meine "Gäste" dürfen im Erstverein in einer Mannschaft spielen und im Zweitverein in zwei Teams in zwei Altersklassen... gute Sache! Spielen im Zweitverein bereits ab der E... zumindest in der D gute Sache, in Ausnahmefällen sicher auch in der E. Ich habe in der D immer auch Gäste im Training, die eine zusätzliche Trainingseinheit möchten. Zukünftig kann ich diese Gäste auch in Punktspielen fördern, ohne dass sie ihren Verein verlassen müssen.
Noch einmal: Durch die Änderung des § 55 SpO verpuffen Zweit- und Drittspielrecht, wenn sich Kinder/Jugendliche in der höheren Altersklasse im Verhältnis zur niedrigeren Altersklasse festspielen können. Schwachsinnsbeispiel: Ich setze ein D-Jugend Talent in der C II in zwei aufeinanderfolgenden Spielen ein. Bisher nur festgespielt für die C II, nicht aber die D. Neu wird sein, dass sie auch vorerst nicht mehr D spielen darf.