Man nehme als typischer Vermieter:
1. Einen Formularmietervertrag von Haus und Grund. Und vereinbare innerhalb des unbefristeten Mietvertrages den Ausschlus der ordentlichen Kündigung von bis zu 4 Jahren
2. Lasse den zukünftigen Mieter auf dessen Kosten eine Schufa Auskunft einholen.
3. Lasse den zukünftigen Mieter eine Kopie des Arbeitsertrages vorlegen.
4. Lasse sich die Telefonnummer des Vorvermieters geben und befrage diesen.
5. Verlange die Kaution von 3 Monatskaltmieten schon bei Vertragsabschluss.
6. Bei Übergabe der Wohnung wird der Zustand mit Videokamera und einem Übergabeprotokoll festgehalten.
7. Man wiederhole Punkt 5 bei Auszug
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Sorry Teddy aber die Ansicht das die Rechtsprechung vermieterfreundlich Urteilt kann nur von einem Vermieter
kommen.
Ich möchte ja zugeben, das es ein Riesenproblem ist, dass man seinen Mieter über Monate nicht aus der Wohnung bekommt, wenn dieser nicht zahlen kann, weil eine Räumungsklage viel zu lange dauert. (Aber dies ist ein Problem des Gesetzgebers, nicht des Mieters)
Auf der anderen Seite steht nur exemplarisch.
Das bei einem unbefristeten Mietvertrag ein (ordentlicher) Kündigungsausschluss über 4 Jahre erlaubt ist. Als Mieter ist dir gleichzeitig nur in Ausnahmefällen das Stellen eines Nachmieters erlaubt ist. Dummerweise ist vielen Mietern unbekannt, das ein Arbeitplatzwechsel in eine andere Stadt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt.
Du den Mieter über die voraussichtlichen Kosten der Warmmiete ungestraft belügen darfst.
Bezüglich der Schönheitsreparaturen ist es doch so, dass diese nach dem Auszug des Mieters im Interesse der Vermieters liegen und dieser als rational denkender Mensch in die Kaltmiete einpreisen sollte.