Um es mal so in den Raum zu werfen.. als juristischer Voll-Laie.. wenn angeblich doch schon absehbar war, dass das Geld, also die liquiden Mittel, nichtmal mehr bis zum Ende der Vorbereitung reichen würden, erfüllt das nicht schon das Kriterium der Insolvenz? Was ich meine, ist, dass Geschäftsführer ja verpflichtet sind, eine kommende Insolvenz anzumelden, sobald sie absehbar ist. Wenn also schon absehbar war, dass der HSVH zahlungsunfähig sein wird, muss der GF das nicht schon melden? Meiner Einschätzung nach hatte der HSVH zwar einen Plan, aber noch keine Zusagen, um die Liquiditätslücke zu schließen. Pikant ist zudem, dass man sich als GF der Insolvenzverschleppung strafbar macht, wenn man die Insolvenz wider besseren Wissens nicht anmeldet.
Vielleicht kann sich ja mal ein juristisch mehr versierter User dieser Frage annehmen.