Beiträge von Jugendtrainer

    Die große und stolze Handballnation Kroatien kommt schlecht (taktisch und spielerisch) vorbereitet zur Handball WM. Aufgrund der Vorrunde (schon gegen Island hatte man Probleme, die Spanier sind ähnlich schwach der Rest war Fallobst) glaubten die Minimalisten vom Balkan an eine Erfolgreiche WM. Doch gegen Brasilien wurden die Träume je gestoppt! Ein Duvnjak allein ist einfach zu wenig! Das Spiel gegen GER stand somit unter einem schlechten Vorzeichen (Gastgeber und volle Halle und eine an sich glaubende Mannschaft)!
    Am Ende werden die Schiedsrichter angefeindet, eine Diskussion entbrennt wegen eines Stürmerfouls in der Schlussphase (wurde in vielen anderen Spielen der WM genauso gepfiffen auch in der Schlussphase ...), ein Video (ja subjektiv, da werden Szenen als Beleg aneinander gereiht um den Betrachter zu suggerieren Kroatien sei benachteiligt worden). Ein ebensolches Video könnte als Beweis einer Benachteiligung für GER erstellt werden.
    Der Schiedsrichter trifft Tatsachen Entscheidungen das ist die Abmachung im Handball. Aber die eigene schlechte Performance mit der Legende der Benachteiligung zu erklären, tut mir leid, das ist unsportlich vom feinsten. Und ein Lino (ohne Frage der objektivste Trainer in der Handball Welt) der den Olympischen Gedanken für sich in Anspruch nimmt. Respekt! Die IHF hat eigentlich hier zu reagieren, diese Unverschämtheiten sind nicht zu dulden oder gar zu entschulden.
    Kroatien ist ausgeschieden und das verdient! Die Schiedsrichter verdienen Respekt, haben mit dem Spielausgang nichts zu tun gehabt.

    Erwartungsgemäß gewinnt Brasilien, die auch schon Frankreich fast geschlagen hätten, gegen Kroatien. Hut ab. Für unsere Mannschaft bedeutet das eigentlich nur folgendes:
    Sieg gegen Kroatien = Halbfinale, Spanien ist für mich auch keine Gegner, waren gestern genauso einfallslos wie die Kroaten ... Vllt dann doch eine WM der Teams ...

    wie kann ich mir ein Attest vorstellen:


    Wenn die körperliche und/oder geistige Konstitution eines Jugendlichen auf Grund
    eines ärztlichen Gutachtens es notwendig erscheinen lässt, kann der
    Landesverband mit Zustimmung seines Jugendausschusses den Einsatz des
    Jugendlichen in der nächstniedrigeren Jugendaltersklasse auf
    Landesverbandsebene zulassen. Im Falle der Zulassung ist der Einsatz dieses
    Jugendlichen ausschließlich in dieser Jugendaltersklasse möglich und bedarf für ...


    Wer hat damit Erfahrungen

    Das ist eine Kann-Bestimmung, die von den LV geregelt werden kann. Liegt da keine Einschränkungsregelung vor, kann der oder die Spieler/in in Erwachsenenmannschaften nicht festgespeilt werden, wenn sie noch nicht das 21. Auch nicht unterhalb der vierthöchsten Ligen. Lebensjahr vollendet hat. Die Frage ist also: Gibt es so eine Regelung beim LV, dass muss der Threaderöffner bei seinem Landesverband nachfragen.


    Handballverband Westfalen


    4.6. Einschränkung des Spielrechts
    In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 der ab 1. Juli 2016 gültigen aktuellen (geändert
    5.9.2017, Tiemann) SpO gelten innerhalb des HV Westfalen für U21-Spieler in
    Erwachsenenmannschaften die Bestimmungen des § 55 Abs.1 der SpO. Der uneingeschränkte
    Einsatz von U21-Spielern in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt
    hiervon unberührt. Damit spielen sich U21-Spieler bei zwei aufeinander folgenden Einsätzen in
    Erwachsenenmannschaften unterhalb der Oberliga fest. Bei Einsätzen in der Oberliga oder darüber spielen sich nicht fest


    zu dieser Einschränkung gibt es zwei Meinungen (zur U21-Regelung 1. Spieler aus der Oberliga können sich unterhalb festspielen und 2. Spieler aus der Oberliga müssen sich freispielen), wer kann hier unbefangen weiterhelfen ...

    Kein Zweifel besteht in der Anmeldepflicht von Freundschaftsspielen und Turnieren ... das ergibt die Spielordnung:
    Auszug DHB SpO
    Abschnitt XII – Freundschaftsspiele, Besondere Spielformen
    § 73 Freundschaftsspiele
    (1) Freundschaftsspiele sind Spiele ohne Meisterschaftscharakter; sie sind vom Veranstalter dem zuständigen Verband bzw. der von diesem bestimmten Stelle anzuzeigen.
    (2) Bei Freundschaftsspielen können die beteiligten Mannschaften abweichende Vereinbarungen bezüglich der Spielzeit, der Größe der Spielfläche und der Zahl der einzusetzenden Spieler treffen. Die Vereinbarungen sind im Spielbericht einzutragen.
    (3) An Freundschaftsspielen eines Vereins dürfen nur Spieler teilnehmen, denen die Spielberechtigung für diesen Verein erteilt worden ist. Die Ligaverbände können abweichende Regelungen treffen.
    (4) Für den Einsatz von Gastspielern ist eine Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Erteilung ist der Verband, dem der den Antrag stellende Verein angehört. Diesem Antrag ist die Einverständniserklärung des Vereins, für den eine gültige Spielberechtigung für den Bereich des DHB erteilt ist, beizufügen. Der Antrag soll grundsätzlich zehn Tage vor der Veranstaltung bei der vom Verband bestimmten Stelle vorliegen.

    daraus kann aber keine Bestrafung aus der RO abgeleitet werden ....


    Auszug aus dem §25 der DHB RO


    5. Spiele ohne Genehmigung gegen Mannschaften von Vereinen, die keinem Landesverband angehören, Spiele von gesperrten Mannschaften !!!
    Mannschaften von Vereinen die einem Landesverband angehören ... kann ich diesen Fall nicht bestrafen ....


    der Passus müsste heißen: Spiele ohne Genehmigung gegen Mannschaften aus eigenen und anderen Landesverbänden und Spiele gesperrter Mannschaften ...


    OK in Bayern gibt es eine Regelung vom Verband. Dann haben die Dinge vllt Rechtssicherheit.

    Du bist ja gemäß § 73 DHB-SpO verpflichtet, solche Spiele bei der jeweiligen Verwaltungsstelle, die gemäß § 30 Abs. 5 DHB-RO Spielinstanz ist, anzumelden. Machst du das nicht, musst du mit einer Geldbuße rechnen. Wenn die Spieler kein passendes Spielrecht haben, können sie eine Sperre von bis zu 4 Spiele bekommen (§ 20 DHB-RO).


    Ja wer oder wo wird die Geldbuße festgelegt?

    Hallo Experten
    würde gern mal etwas über die Verfahrensweise von Freundschaft- und/oder Vorbereitungsspielen anderer Verbände oder Handballkreise wissen.


    Keine Frage diese Art der Spiele müssen angemeldet werden. Was aber passiert wenn es zu keiner Anmeldung kommt?


    Welche Rechtslage und Sanktion können hier angewendet werden?

    HV Westfalen
    Die Höhe der Kostenerstattung kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
    Männer Oberliga Westfalen 50,- € Frauen Oberliga Westfalen 40,- €
    Männer Verbandsliga 40,- € Frauen Verbandsliga 30,- €
    Männer Landesliga 30,- € Frauen Landesliga 25,- €
    Männer HV Pokal 40,- € Frauen HV Pokal 30,- €
    mA-Jugend 30,- € wA-Jugend 30,- €
    mB-Jugend 25,- € wB-Jugend 25,- €
    mC-Jugend 20,- € wC-Jugend 20,- €
    Westfalenmeisterschaft wB-, wC- und mC-Jugend 25,- €
    Wochentagszuschlag alle Ligen 10,- €
    Turnierspiele - je angefangene 10 Minuten Turnierspielzeit 5,- €
    Beobachter / Spielaufsicht Oberliga Westfalen und Verbandsliga 25,- €
    Beobachter / Spielaufsicht Landesliga 20,- €

    Der HV Westfalen hat eine vom DHB abweichende Regelung für die Spieler unter dem 21. Lebensjahr getroffen:


    4.6. Einschränkung des Spielrechts
    In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 der ab 01. Juli 2016 gültigen DHB-Spielordnung
    gelten innerhalb des HV Westfalen für Spieler in einer Erwachsenenmannschaft der vier höchsten
    Spielklassen an Meisterschaftsspielen die Bestimmungen des § 55 Abs. 1 der SpO. Diese Spieler
    können also an Meisterschaftsspielen unterhalb der vierthöchsten Spielklasse erst wieder
    teilnehmen, wenn sie sich nach den Bestimmungen des § 55 Abs. 1 SpO freigespielt haben. Der
    uneingeschränkte Einsatz von Spielern nach § 55 Abs. 3 der DHB-SpO in
    Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt hiervon unberührt.


    Das bedeutet doch in der vorliegenden Lesart: Ein 21-jähriger Spieler der in der 3.Liga (zwei Einsätze) eingesetzt wurde hat sich für die zweite Mannschaft des Vereines (Verbandsliga) festgespielt. Ein 21-jähriger der in der Verbandsliga seines Vereines zweimal zum Einsatz kam, dürfte ohne weiteres auch in der Bezirksliga spielen ...

    Da starten in einem Handballkreis die Qualifikationsrunden. So weit so gut! Ein Verein hat wie so häufig, zwei Mannschaften in der gleichen Altersklasse (jung und alt), will aber sicher stellen, daß beide Mannschaften auch höherklassig spielen können. Also bedient man sich hier eines Tricks ein Jugendteam startet unter anderen Vereinsnamen. Eigentlich alles kein Problem, wenn alle Unterlagen zeitnah beigebracht und erledigt sind. Im Konkreten Fall geht aber einiges Schief, die Pässe sind zu Beginn der Qualifikationsrunde noch nicht umgeschrieben. Von seiten der Kreisverantwortlichen bekommt der Verein ein OK, wir können das auf Kreisebene, nur für die weitergehende Qualifikation müssen die Pässe umgeschrieben werden. Die ersten Spiele finden mit den Spielberechtigungen ausgestellt auf den alten Verein statt.
    Nach meiner Meinung sind die Spiele mit 0:0 Toren und 0:2 für die Gegner zu werten... da die Spieler nicht spielberechtigt waren für den neuen Verein ...Auch wenn die Kreisverantwortlichen eine vllt sogar schriftliche Erlaubnis erteilt haben... Spielordnung gibt eine klare Auskunft dazu!
    Wie ist die Meinung und Erfahrung der anderen Foristen

    die Frauennationalmannschaft hätte "Ihm" besser gefallen ;-), das zum Thema Integration ....


    TW Dinah Eckerle 16.10.1995 Thüringer HC 3 -
    TW Katja Kramarczyk 18.03.1984 HC Leipzig 118
    TW Antje Lenz 15.08.1988 Buxtehuder SV
    TW Clara Woltering 02.03.1983 BVB 09 Dortmund 196 –
    LA Kim Birke 29.12.1987 VfL Oldenburg 6 8
    LA Lone Fischer 08.09.1988 Buxtehuder SV 18 36
    LA Ina Großmann 21.08.1990 TuS Metzingen
    LA Franziska Müller 12.03.1990 HSG Blomberg-Lippe 10 24
    RL/RM Angie Geschke 24.05.1985 VfL Oldenburg 78 133
    RL Saskia Lang 19.12.1986 HC Leipzig 64 55
    RL Shenia Minevskaja 31.10.1992 HC Leipzig 49 82
    RL Nadja Nadgornaja 22.09.1988 BVB 09 Dortmund 68 227
    RL Xenia Smits 22.04.1994 Metz Handball (FRA) 20 44
    RL Julia Wenzl 03.02.1990 VfL Oldenburg 3 5
    RM Anna Loerper 18.11.1984 TuS Metzingen 212 356
    RM Kim Naidzinavicius 06.04.1991 TSV Bayer 04 Leverkusen 62 117
    RM Caroline Müller 30.08.1993 VfL Oldenburg
    RR Anne Hubinger 31.07.1993 HC Leipzig 43 54
    RR Susann Müller 26.05.1988 SG BBM Bietigheim 92 331
    RR/RA Isabell Klein 28.06.1984 Buxtehuder SV 68 89
    RA Alexandra Mazzucco 29.01.1993 HC Leipzig 11 24
    RA Marlene Zapf 06.01.1990 TuS Metzingen 59 143
    KR Luisa Schulze 14.09.1990 HC Leipzig 57 64
    KR Julia Behnke 28.03.1993 TuS Metzingen 16 15
    KR Meike Schmelzer

    Ja der Handball hat zu wenig Menschen mit Migrationshintergrund, wenn der Fußball als Maßstab genommen, gelten soll, Zahlen über die Prozentualen Anteile der zugewanderten Menschen in den Jugendmannschaften sprechen für sich! Doch was sagen diese Zahlen aus? In Mannheim z.b. ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund beim Fußball bei 50 %, der Anteil auf dem „Land“ liegt hier bei ca 20 %, der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung beträgt ca 20 %! Beim Handball liegt der Anteil geschätzt zwischen 10-20 %, wobei in den Ballungszentren der Anteil höher liegt. Jeder darf seine Zahlen deuten.


    Nein der Handball schickt keine Kinder nach Hause nur weil sie einen Migrationshintergrund haben. Ja der Fußball ist einfach und daher leicht zu verstehen, und der deutschen Nation wird über die Medien suggeriert es gibt nur eine Sportart. Die Vielfalt wird unterdrückt, durch Berichterstattung. Nun soll der Kommentar des Herrn Eilenberger die Skandaltriefende Sportart Fußball mit der schnöden Diffamierung des Handballsport in den Sonnenschein zurück geholt werden. Wie arm ist das denn?


    Ja leider fehlen uns Typen mit Migrationshintergrund in der Nationalmannschaft, vor Jahren standen Menschen wie Bogdan Wenta, Andrej Klimovets, Oleg Velyky für Deutschland auf der Platte, Evgeni Pevnov hat auch schon einige Länderspiele absolviert, um nur einige zu nennen, alle Sportler um es mit der Wortwahl des Herrn Eilenberger zu halten Slawischen Ursprungs. Patrik Wiencek, Niclas Pieczkowski deuten vom Namen den Migrationshintergrund an, auch wenn schon etliche Generationen ins Land gegangen sind, alles nur wenige Beispiele. Für mich als überzeugter Handballer gibt es aber keine Abgrenzung und Unterscheidung, es gibt keine Rassenabgrenzung. Integration findet statt soweit sich die Möglichkeiten bieten. In meiner Tätigkeit als Jugendtrainer habe ich das beweisen können, unter mir haben Bosnier, Algerier, Südafrikaner, Niederländer, Britten, Belgier etc gespielt.


    Ja der Handball hat spät erkannt, das ein wichtiges Potenzial ungenutzt blieb. Wer sich richtig mit der Materie beschäftigt hat, wird feststellen, daß der Handball auch dieses Feld künftig besser bearbeiten wird.


    Ein absolutes NO-GO ist der Vergleich und Bogenschlag mit politischen Strömungen (AfD), damit werden unkorrekter Weise Verbindungen geschaffen, die unkritischer Zeitgenossen nur zu gern nutzen. Schlage vor Herr Eilenberger die Hausaufgaben noch einmal zu machen …. Respektieren Sie die sportliche Leistung der Handballer Deutschlands!!!!!

    Regelwerk:
    z.B.
    RO 17.5c
    besonders grob unsportliches Verhalten (Regel 8:10 IHR) kann von der SLS mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalmeisterschaftsspielen ..... bestraft werden


    RO 21.1
    auf die nach § 17 Abs. 5 Buchst. a),b) und c) in Meisterschaftsspielen verhängten Sperren werden nur ausgetragene Meisterschaftsspiele der Mannschaft angerechnet, in der Spieler oder Mannschaftsoffizielle fehlbar wurde.


    Das bedeutet doch ein Offizieller betreut zwei Teams, bekommt für bei Betreuung von Team A eine entsprechende Sperre (länger als 1 M-Spiel) so gilt die Sperre nur für Team A und er kann Team B weiter betreuen....


    Leider gibt es hier immer wieder unterschiedliche Aussagen .... Dabei ist das Regelwerk eindeutig.


    Du scheinst dich auszukennen; wenn nun der Bescheid durch eine nichtberechtigte Person erteilt wurde (hier war es nicht die spielleitende Stelle/Staffelleitung) gilt dann immer noch die Tatsache die du oben benannt hast?

    Bitte trennen: Das eine ist die verhängte Sanktion, das zweite die Begründung.


    Eine falsche Begründung macht den Bescheid angreifbar aber nicht unwirksam.


    Bitte trennen: Das eine ist die verhängte Sanktion, das zweite die Begründung.


    Eine falsche Begründung macht den Bescheid angreifbar aber nicht unwirksam.


    Bitte trennen: Das eine ist die verhängte Sanktion, das zweite die Begründung.


    Eine falsche Begründung macht den Bescheid angreifbar aber nicht unwirksam.


    Was heißt angreifbar?


    Ein Widerspruch wird soweit er einen Formfehler enthält abgewiesen.... Hier sind in der Begründung Fehler enthalten, was ist dann zu tun?

    Was hat der Mann denn "besonders grob unsportlich" getan?


    Nun der Offizielle hat in einem TTO den Schiedsrichter aufgefordert seinen Job wahrzunehmen, da er (Offizieller) sonst das Spiel abbrechen müsste ....


    Schiedsrichter hat den Wortlaut im Spielbericht eingetragen mit dem Hinweis auf Regel 8:10 a, es lag weder eine Bedrohung/Drohung noch eine Beleidigung vor, das Spiel war regulär unterbrochen ...

    folgender Sachverhalt, ein Mannschaftsoffizieller erhält aufgrund eine Roten Karte mit Bericht (Regelbezug 8:10 a) einen Bescheid der Spielleitenden Stelle.
    Wegen besonders grob unsportlichen Verhaltens wird:
    Eine Sperre verhängt in Höhe von 2 Meisterschaftsspielen, RO §17/5c
    Als Rechtsgrundlage sind § 17/1/5 a und b der RO genannt.
    Meines Erachtens liegt hier ein Formfehler vor denn die als Rechtsgrundlage gennannten §§ stehen nicht im Bezug mit dem Vergehen besonders grob unsportliches Verhalten. Demnach ist doch der Bescheid hinfällig und der Offizielle muss lediglich ein Spiel Sperre absitzen, da die Frist eines Ordnungsgemäßen Bescheides mit 7 Tagen abgelaufen ist.


    Wer kann da mehr zu sagen?


    Da der Offizielle mehrere Mannschaften betreut, muß geklärt werden ob die zwei Spiele nur für die Mannschaft gilt in der er fehlbar wurde.

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