Freundschafts oder Vorbereitungsspiele

  • Hallo Experten
    würde gern mal etwas über die Verfahrensweise von Freundschaft- und/oder Vorbereitungsspielen anderer Verbände oder Handballkreise wissen.


    Keine Frage diese Art der Spiele müssen angemeldet werden. Was aber passiert wenn es zu keiner Anmeldung kommt?


    Welche Rechtslage und Sanktion können hier angewendet werden?

  • Du bist ja gemäß § 73 DHB-SpO verpflichtet, solche Spiele bei der jeweiligen Verwaltungsstelle, die gemäß § 30 Abs. 5 DHB-RO Spielinstanz ist, anzumelden. Machst du das nicht, musst du mit einer Geldbuße rechnen. Wenn die Spieler kein passendes Spielrecht haben, können sie eine Sperre von bis zu 4 Spiele bekommen (§ 20 DHB-RO).

  • Du bist ja gemäß § 73 DHB-SpO verpflichtet, solche Spiele bei der jeweiligen Verwaltungsstelle, die gemäß § 30 Abs. 5 DHB-RO Spielinstanz ist, anzumelden. Machst du das nicht, musst du mit einer Geldbuße rechnen. Wenn die Spieler kein passendes Spielrecht haben, können sie eine Sperre von bis zu 4 Spiele bekommen (§ 20 DHB-RO).


    Ja wer oder wo wird die Geldbuße festgelegt?

  • in der Rechtsordnung des DHB zum Beispiel unter § 25. Da findest du Vergehen und ihre Bestrafungen. Die Strafe wird durch die Verwaltungsinstanz ausgesprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von Funkruf ()

  • Für den Spielbetrieb im Bayerischen Handballverband gilt hier die Rechtsordnung §25, Zusatzbestimmungen für den BHV Punkt 5:
    Nichtbeachten der Bestimmungen über das Anzeigen von Freundschaftsspielen
    25,00 € - 500,00 €
    http://www.bhv-online.de/LinkC…Fhdzceug%2fE%3d&tabid=307


    Ergänzend noch der Auszug aus den Durchführungsbestimmungen aus dem Bezirk Mittelfranken:
    2.10 Freundschaftsspiele und Privatturniere sind meldepflichtig nach §§ 7 und 73 SpO.
    Zuständigkeiten und Antragsformular sind unter BHV - Der Bayerische Handball-Verband e.V. > Service > Formulare zu finden.
    Die Belastung erfolgt über die Quartalsabrechnung.
    Freundschaftsspiele auf Bezirksebene und der Jugend sind kostenfrei.


    Eventuell ist das bei euch auch in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Ansonsten würde ich bei der Spielleitenden Stelle nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Igpek ()

  • Aus der Schiedsrichterordnung des DHB

    Zitat

    § 5 Schiedsrichterpflichten
    ....
    (4) Die Leitung von Spielen ohne Auftrag ist unzulässig; Ausnahmen ergeben sich aus § 77
    DHB-SpO.
    ...

    Zitat

    § 25 Verweis - Geldbußen
    (1) Geldbußen in Höhe von 10,00 € bis 100,00 € können verhängt werden bei:
    a) Leitung nicht angemeldeter oder nicht genehmigter Spiele (siehe auch § 5 Abs. 4)
    ...

    Auich die Schiedsrichter die solche nicht angemeldeten Spiele leiten können Probleme bekommen

  • Kein Zweifel besteht in der Anmeldepflicht von Freundschaftsspielen und Turnieren ... das ergibt die Spielordnung:
    Auszug DHB SpO
    Abschnitt XII – Freundschaftsspiele, Besondere Spielformen
    § 73 Freundschaftsspiele
    (1) Freundschaftsspiele sind Spiele ohne Meisterschaftscharakter; sie sind vom Veranstalter dem zuständigen Verband bzw. der von diesem bestimmten Stelle anzuzeigen.
    (2) Bei Freundschaftsspielen können die beteiligten Mannschaften abweichende Vereinbarungen bezüglich der Spielzeit, der Größe der Spielfläche und der Zahl der einzusetzenden Spieler treffen. Die Vereinbarungen sind im Spielbericht einzutragen.
    (3) An Freundschaftsspielen eines Vereins dürfen nur Spieler teilnehmen, denen die Spielberechtigung für diesen Verein erteilt worden ist. Die Ligaverbände können abweichende Regelungen treffen.
    (4) Für den Einsatz von Gastspielern ist eine Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Erteilung ist der Verband, dem der den Antrag stellende Verein angehört. Diesem Antrag ist die Einverständniserklärung des Vereins, für den eine gültige Spielberechtigung für den Bereich des DHB erteilt ist, beizufügen. Der Antrag soll grundsätzlich zehn Tage vor der Veranstaltung bei der vom Verband bestimmten Stelle vorliegen.

    daraus kann aber keine Bestrafung aus der RO abgeleitet werden ....


    Auszug aus dem §25 der DHB RO


    5. Spiele ohne Genehmigung gegen Mannschaften von Vereinen, die keinem Landesverband angehören, Spiele von gesperrten Mannschaften !!!
    Mannschaften von Vereinen die einem Landesverband angehören ... kann ich diesen Fall nicht bestrafen ....


    der Passus müsste heißen: Spiele ohne Genehmigung gegen Mannschaften aus eigenen und anderen Landesverbänden und Spiele gesperrter Mannschaften ...


    OK in Bayern gibt es eine Regelung vom Verband. Dann haben die Dinge vllt Rechtssicherheit.

  • Bei uns werden keine Freundschaftsspiele ausgetragen, statttdessen machen wir gemeinsame Trainingseinheiten befreundeter Vereine :D

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